Liebe Listis,
ein Problem das evtl. bekannt ist. Es betrifft zwar nicht Schlesien aber
sicher könnte das auch für andere Archive zutreffen. Mir wird von einem
Stadtarchiv in Sachsen-Anhalt die Herausgabe von Standesamtsunterlagen
verweigert. Es geht um Sterbebücher vor 1970. Als Begründung wird
angeführt, das Grund zu der Annahme besteht, das schutzwürdige Belange
Betroffener oder Dritter entgegenstehen könnten, sprich es könnten ja noch
Lebende aufgeführt sein, von denen ich keine Kenntnis habe. Schaut man sich
das Archivgesetz des Landes an, findet man den entsprechenden Passus. Hat
jemand damit Erfahrung und was hat man für rechtliche Möglichkeiten, wenn
überhaupt ?
Danke, es grüßt Peter (Fütterer)
Hallo Peter,
mir ging es in Essen so. Ich wollte die Sterbeurkunde meines 1976
verstorbenen Onkels anfordern. Die Auskunft des Stadtarchives war, dass nur
1. gradige Verwandte Auskunft bekommen können und glaubhaftes Interesse
privater Forschung nachgewiesen werden müssen. So konnte mein Vater mit
Kopie des elterliches Stammbuches und Kopie seines Ausweises die Unterlagen
anfordern. Das lief dann völlig unkompliziert ab und er bekam nicht nur die
Sterbeurkunde, sondern auch alle Nebenvermerke und sonstige den Tod
betreffende (vorhandene) Unterlagen. Die Kosten beliefen sich auf 30 Euro.
Vielleicht hilft dir die Info.
Grüße Viola (Sattler)