Einen der ersten Protestanten in St. Wendel betreffend

Anfangs der 1780er verabschiedete der Trierer Kurfürst das sog.
Toleranzedikt, nach dem ab sofort neben den Katholiken und manchen immer
wieder mal temporär geduldeten Juden auch Protestanten sich im
Kurtrierischen niederlassen durften - unter gewissen Bedingungen: ihr
Gewerbe mußte einen Profit abwerfen, d.h. sie mußten Steuern bezahlen,
und ihre Pfarrer durften nur in Zivil erscheinen.

Einen der ersten Protestanten, der sich in St. Wendel niederließ, war
der Schönfärber Johann Psotta, der aus Neusohl in Oberungarn und in den
1770ern nach Ottweiler gekommen war. Dort hatte er am 5. Oktober 1780
die dort ansässige Anna Maria Waltzinger geheiratet und war mit ihr und
den beiden Söhnen Johann Andreas und Christian Friedrich 1786 nach St.
Wendel übergesiedelt. Johann Andreas übernahm später das Geschäft seines
Vaters in St. Wendel, während der jüngste Sohn mit seiner Familie Ende
der 1830er in die USA auswanderte (+ 1870 in Philadelphia, Pennsylvania)

Am 24. September 1786 wandte sich der St. Wendeler Amtmann Gatterman an
seinen Vorgesetzten, den Trierer Kurfürsten Clemens Wenceslaus, und bat
um Rat, was er mit dem neuzugezogenen Psotta in Hinsicht auf dessen
Religion anstellen sollte:

„St. Wendel d 24t 9ber 1786

Hochwürdigster Erzbischof, Durchlauchtigster Kurfürst, Gnädigster
Kurfürst und Herr

Johann Psotta, Schön Färber seines Handwerks wurde Vermög gnädigsten
Dekrets vom 23ten Merz laufd. Jahrs dahier beigehend von Eurer
Kurfürstlichen Durchlaucht in die Zahl der Unterthanen gnädigst
aufgenommen, derselbe hat sich seit einiger Zeit in hiesiger Stadt
häuslich niedergelassen, und wünscht zu wissen, in wie weit ihm die
Ausübung der protestantischen Religion, welcher Er zugethan ist,
gestattet seye, welches mich Veranlasset höchstdieselbe und die
gnädigste Erklärung, und Weissung in Unterthänigkeit zu bitten,

mit schuldigster Verehrung ersterbend
Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht unterthänigst treugehorsamster
Gatterman“

Die Antwort erfolgt nicht wirklich postwendend:

„Von wegen Sr Kurfürstlichen Durchlaucht zu Trier dem Amt St. Wendel auf
seinen erstatteten Bericht in Betref des Schönfärbers Johan Psotta pto
Religionsausübung hierdurch anzufügen: Er habe den Psotta nach denen
hier beiliegenden höchsten Vorschriften in Betref des Handelsmanns
Böcking von dahier zu Vorbescheiden, und zu behandeln.
Koblenz in C(astro) E(hrenbreitstein) den 12ten Decemb. 1786
Ex Mandato
J.L. Schaeffer“

Gefolgt von dem, was drei Jahre zuvor in Sachen Richard Böcking
entschieden worden ist, als das Toleranzedikt noch relativ neu war:

„Jn Betref der Protestantischen Religions=Ausübung im Hohen Erzstift Trier
Extractus Protocolli Regiminis, de dato Coblenz den 4. Nov 1783

Jn Trarbach Richard Böcking pto der Handlungsfreiheit in Coblenz p.

Legebatur dessen unthgste bittschrift cum Clemo Decreto de 31. mit dem
Befehl, dem Supplicanten also bald anzufügen: daß S. Kurf. Durchlaucht
demselben gnädigst gestatten, sich in der Stadt Coblenz oder dem Thal
Ehrenbreitstein mit seiner Handlung niederzulassen, und obwohlen
Hochdieselbe noch zur Zeit bedenken hatten, demselben das Bürgerrecht
angedeihen zu lasen, so solle er dennoch eine denen Bürgern ähnliche
Freyheit zu geniesen haben.

Seine Kurfürstliche Durchlaucht wollen demselben auch gnädigst
gestatten, seine Kinder durch einen Geistlichen seiner Religion taufen
und unterrichten zu lasen, auch in Sterbfällen sich und die seinigen an
einen seiner Religion zugethanen Ort beerdigen zu lasen.

Jedoch solte der protestantische Geistliche in keiner geistlichen
Kleidung offentlich erscheinen, und den katholischen Pastor die
gewöhnliche Jura stola entrichtet werden; Uebrigens aber hätte derselbe
von seinem Handel, und Gewerb, wie die Inländische Handelsleuthe eine
billige, und proportionirte Abgabe zu entrichten. Wo dann schließlich
wegen der Aufnahm des Supplicanten bei seiner Niederlasung dem
Stadtmagistrat das nötige von der Regierung anzufügen ist.

Fiat hiernach Decretum ad Supplicum dem Handelsmann Böcking.

Churfürstlich Trierische Regierungs Canzley“

Das würde ich gerne wissen: was der protestantische Pfarrer damals
gedacht haben muß, als er erfuhr, daß zum einen er in Zivil erscheinen,
zum anderen sein katholischer Kollege die Stolgebühren einkassieren konnte.

Quelle: Pfarrarchiv St. Wendel, B28, S. 179 - 183.