-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Im Auftrag von Hans-Joachim.Weyer
Gesendet: Sonntag, 6. Januar 2002 08:09Quelle: Pommersche Heimatkirche, Jg. 51, XI/2001, Seite 16:
..... Das Kollegium der Evangelischen Kirche der Union bekr�ftigte seine
bisherige Haltung und beauftragte Dr. Hartmut Sander, den Leiter des
Evangelischen Zentralarchivs, dies auch �ffentlich zu erkl�ren:In der Evangelischen Kirche ist die Kirchengemeinde Eigent�merin ihrer
Kirchenb�cher. Sie ist eine K�rperschaft des �ffentlichen Rechts. Die
evangelischen Kirchengemeinden in den �stlich von Oder und Nei�e
gelegenen
Kirchenprovinzen der damaligen Kirche der altpreu�ischen Union
sind durch die
Vertreibung der Gemeindeglieder untergegangen. Mit Ausnahme der
Kirchenprovinzen
Pommern und Schlesien sind auch die dort gelegenen
Kirchenprovinzen mit ihren
Leitungsorganen untergegangen, so da� die Landeskirche, die damalige
Evangelische Kirche der altpreu�ischen Union, die Rechtsnachfolgerin des
Eigentums der Kirchengemeinden geworden ist. Das Kammergericht in
Berlin hat
dies in einem Urteil im Jahre 1970 best�tigt. Darum k�nnen keine
Anspr�che auf
die evangelischen Kirchenb�cher, die in der Bundesrepublik
Deutschland liegen,
von polnischer Seite erhoben werden.
Auf dem letzten Archivtag in Cottbus hat Privatdozent Dr. Michael
Silage vom
Institut f�r V�lkerrecht der Universit�t G�ttingen darauf
hingewiesen, da� nach
der Staatennachfolgekonvention von 1983, die allerdings nur von
f�nf Staaten
angenommen wurde und die deshalb noch nicht in Kraft getreten
ist, bei der
Vertreibung der Mehrheit der Bev�lkerug das "Territorialprinzip"
f�r Archivgut
durch das sogenannte "personale Herkunftsprinzip" ersetzt wird.
Er kam zu der
Folgerung, da� nach dieser v�lkerrechtlichen Auffassung die
Einrichtungen in der
Bundesrepublik Deutschland das Recht haben, von Polen die
Herausgabe des von
deutschen Einrichtungen stammenden Archivgutes zu verlangen.