Liebe Andrea,
liebe Mitforscher,
noch eine kleine Ergänzung zu Viktor's Ausführung.
Ein Besitzer "sitzt" nur auf dem Land (Pächter), aber Eigentümer hat sein Land
zu eigen. Das wurde auch früher sehr genau in den Kauf-/Pachtverträgen unter-
schieden. Man überliest es nur gern...
in Eigentum – Wikipedia steht u.a.:
Verwendung in der deutschen Sprache
Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, sind jedoch im juristi-
schen und ökonomischen Kontext streng von einander zu unterscheiden. So kann ein
Gegenstand sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als
des Eigentümers befinden (zum Beispiel bei einer Mietwohnung). Daneben wird der
Begriff des Eigentums umgangssprachlich auch für das Objekt des Eigentums verwendet
(Das ist mein Eigentum.).
Viele Grüße,
Carla (Bartmann)