Eheverbot

betr.

Lieber Herr Goertz!
Ein solches staatliches Verbot gab es nie, es gab jedoch soziale
konventionen UND Adelsproben bei der Uebernahme bestimmter
Aemter <"16 adelige Ahnen"> die die Uebernahme solcher Aemter
ausschloss, <die durch den Koenig aber auf dem Gnadenweg oder durch
erneute Nobilitierung ueberspielt werden konnten> Die <ev>
Pfarrerbuecher sind durchgaengig voll mit solchen Ehen. Es gab
allerdings Verbote die zum Verlust der Adelseigenschaft bei Uebernahme
bestimmter Taetigkeiten (klein-Handel) bewirkten....
Ernst

Moin,

naturlich gab es ein staatliches Eheverbot:
vergleiche:
http://www.jura.uni-hannover.de/meder/?c=duncker/Ehezweck%20und%20Ehehindern
isse.php

Zitat:

Eheverbot wegen Ungleichheit des Standes.
?. 30. Mannspersonen von Adel konnen mit Weibspersonen aus dem Bauer- oder
geringerem Burgerstande keine Ehe zur rechten Hand schlie?en.
?. 31. Zum hohern Burgerstande werden hier gerechnet, alle offentliche
Beamte, (die geringern Subalternen, deren Kinder in der Regel dem Canton
unterworfen sind, ausgenommen;) Gelehrte, Kunstler, Kaufleute, Unternehmer
erheblicher Fabriken, und diejenigen, welche gleiche Achtung mit diesen in
der burgerlichen Gesellschaft genie?en.
?. 32. Zu ungleichen Ehen eines Adlichen (?. 30.) kann das
Landes-Justiz-Collegium der Provinz Dispensation ertheilen, wenn der,
welcher eine solche Ehe schlie?en will, nachweist, da? Drey seiner nachsten
Verwandten desselben Namens und Standes darein willigen.
?. 33. Kann er dergleichen Einwilligung nicht beybringen, oder findet sich
von Verwandten, die mit den Consentirenden gleich nahe sind, ein
Widerspruch: so kann die Dispensation nur von dem Landesherrn unmittelbar

"Das Preu?ische Allgemeine Landrecht galt ebenso nur subsidiar, d.h. es kam
nur dann zur Anwendung, wenn die lokalen Rechtsquellen keine Regelung
trafen. Es sorgte daher nicht fur eine umfassende Rechtseinheit im Lande.
Lediglich fur Gebiete ohne eigene althergebrachte Rechtsquellen wurde ein
umfassendes einheitliches Recht gesetzt, insbesondere in den ostelbischen
Provinzen mit Ausnahme der Stadte die auch hier haufig uber eigene
Rechtsquellen verfugten. Auch in der Rheinprovinz (wurde preu?isch nach dem
Wiener Kongress 1814) galt nicht das ALR sondern der eingedeutschte Code
Civil, der sich im liberalen Burgertum aufgrund der freiheitlichen
Grundgedanken wie Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, Eigentums-,
Vertrags- und Testierfreiheit, Geschworenengerichte, usw. gro?er Beliebtheit
erfreute"
vgl.: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Allgemeines_Landrecht.html

In den Gebieten der Einfuhrung des Code civil mit den Napoleonischen
Feldzugen kam dieses Recht dort nicht mehr zur Anwendung. Vielmehr durfte
das Personenstandsgesetz veroffentlicht Reichsgesetzblatt S. 23 mit Wirkung
vom 06.02.1875 und durch das BGB zum 01.01.1900 hinsichtlich der
Ehebestimmungen au?er Kraft gesetzt worden sein.

Nicht zu vergessen ist beim Preu?ischen Allgemeinen Landrecht auch:
die Einwilligung des Vaters.

?. 45. Kinder aus einer Ehe zur rechten Hand konnen sich, ohne Einwilligung
ihres leiblichen Vaters, nicht gultig verheirathen.

Gru?e

Klaus Werner Meyer

-----Ursprungliche Nachricht-----

Moin,

erganzend zur Prazision:

lt.
http://www.adelsrecht.de/Lexikon/E/Ebenburtigkeitsrecht/ebenburtigkeitsrecht
.html

wurden die Ebenburtigkeitsregeln 1854 aufgehoben.

Gru?e
Klaus Meyer

Lieber Herr Meyer!

Danke fuer die Muehe:

Ich lese diese Paragraphen nur etwas anders;

Eigentlich ist das kein Verbot, denn Ehen zur linken Hand <morganatische Ehen> fallen NICHT unter das <absolute> Verbot des para. 30

Hier wird nicht etwas verboten, sondern es wird der Grund zu den Rechtsfolgen gelegt: <Nichtaufnahme der Kinder in den Stand des Vaters, Verlust der Standesrechte des Ehemanns etc.>
Ich gebe aber gerne zu, dass dies im praktischen Leben einem "Verbot" sehr nahe kam <zumindest zeigte es, wie unerwuenscht solche Verbindungen waren, da sie die "Grundfesten des Staendestaates" aushoehlen konnten>. Die Ehen wurden deshalb aber nicht nichtig
sondern zogen nur die im Teil X des Allgemeinen Landrechts aufgezeigten Folgen nach sich:

vgl fuer Kinder zur linken hand

http://www.jura.uni-hannover.de/meder/?c=duncker/Kinder%20aus%20einer%20Ehe%20zur%20linken%20Hand.php

vgl fuer uneheliche Kinder

http://www.jura.uni-hannover.de/meder/?c=duncker/Nichteheliche%20Kinder.php

Das ganze wird sich dadurch nicht einfacher, dass neben den staatlichen auch noch die kirchenrechtlichen Bestimmungen eine Rolle zu spielen pflegten

Ernst

Hallo Listis
wer hat den Buchstaben B zu Hause und koennte mir bei meinen Ahnen weiter
helfen. Da ich zu 95 % nur Ostpreussen habe, habe ich natuerlich viele
meiner Namen gefunden und will sie langsam durcharbeiten. Ein Problem, hier
im UK kann ich keine Baende bekommen, es sei denn, jemand der in Englands
mitliest belehrt mich eines Besseren.
Ich haette gern Informationen ueber
BALTZER
BARTELS
BENCKENDORFF
BEHREND
BRAESICKE
Von BUCHOLTZ
BUSSE

Vielen Dank , wenn sich jemand finden sollte
Maren
UK

Hallo Maren,

ich habe nur einen Band aus der Quassowski-Kartei und zwar ab Br�mer. F�r
die Namen

BRAESICKE
Von BUCHOLTZ
BUSSE

kann ich Dir somit Auskunft geben. Da unter den jeweiligen Namen aber zuviel
zum Abschreiben steht, schicke mir doch Deine Adresse. Dann kann ich Dir
diese Seiten als Fotokopien schicken.

Viele Gr��e

Heike (Deloie)

Hallo Maren,

falls nicht schon bekannt, schaue Dir einmal die Seite
News & E-Mail bei t-online.de | Politik, Sport, Unterhaltung & Ratgeber an.
Vielleicht hilft es Dir weiter.

Herzlich Gr��e

Klaus (St�ger)

Vielleicht f�r einige hier interessant ?

Der Adressbuchservice hat jetzt das:

Leuchs Adressbuch der Kaufleute, Fabrikanten und Gewerbsleute,
Band 11, Ost- & Westpreussen 1871 auf CD

siehe:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=2265429914

Gruss, Stefan Hartmann.

Hallo Klaus

Das habe ich getan und fand dort die ganzen Namen in den Quassowski Kartei,
ich will nur die Liste nicht auf einmal ueberlasten, danke fuer den Hinweis
.
Die Schuka web site ist grossartig

Maren

Maren:

Die vergriffenen Baende von des Herrn Ministeraldirigent aD Quasswowskis "Machwerk" <Kartei Quassowski> sind
gerade in "Lisbeth" Meiers "Tante Emma B<a>uchladen"
http://vffow.buchverkauf.bei.t-online.de/schriftenverzeichnis.html
als CDs neu erschienen .......
Ich glaube sie waere nicht boese wenn jemand dies nutzte (Dankbar muessen wir ihr sowieso alle seien>

Ernst
Hab ich gesagt: die beiden B Baende sind dort auf einer CD auch dabei

Hallo an alle, wer hat in der Quassowski Kartei den Buchstaben N

und k�nnte nach Neumann schauen?

Suche nach einem Hermann Neumann, geboren um 1867, geboren in Bartenstein
und nach einer Johanna Neumann, geboren um 1872 in Bartenstein

Gruss
Klaus Gerken?

Seit gestern erhalte ich keine Nachrichten mehr. Warum?

Helga (Heigl)

Liebe Listenmitglieder,

nun haben wir doch tatsaechlich die Ehe unserer Vorfahren gefunden und
koennen den Familienamen der Braut nicht lesen. Wem duerften wir einmal die
Fotokopie als Bild zum Entziffern privat zuschicken. Leider kennen wir uns
nicht damit aus, den Scan in das Internet zu stellen.

Viele Gruesse,

Familie Jobs