Eheverbot in Mecklenburg?

In der Liste Pomeranian_Griffin

tauchte im Zusammenhang mit Auswanderungsgr�nden im 19.
Jahrhundert das Argument auf, dass es in Mecklenburg noch
lange Zeit Verbote zur Eheschlie�ung gegeben habe. Ich ging
der Frage nach und habe meine bescheidene Erkenntnis in
PomGrif so
zusammengefasst:

Hallo Heinz,
ob Dein Resum� richtig oder nicht richtig ist, vermag ich nicht zu sagen,
da ich in solchen Dingen blutigster Laie bin ;-))

Doch wurde mal auf eine Internet-Site hingewiesen, die ich als ausgesprochen
informativ empfinde:

          http://www.mestlin.de/
und dort insbesondere die Seite
          http://www.mestlin.de/personen/emigrat.html

Ich denke, dass Du dort einige Antworten zu Deinen Fragen finden wirst.

Zum 2. Teil Deiner Frage (Eheverbot auch in anderen Teilen Deutschlands)
kann ich leider nichts beisteuern ;-((

Beste Gr��e
Heinz Schlutow

Hallo Heinz,

der Begriff "Bauernbefreiung" ist in diesem Zusammengang un�blich und
zweideutig, da die wenigen im fr�hen 19. Jh. in MEC noch existierenden
(freien) Bauern von den Regelungen kaum betroffen waren.

In MEC wurde 1820-01-18 eine "Patentverordnung zur Aufhebung der
Leibeigenschaft" erlassen, die mit sofortiger Wirkung das
Leibeigenschaftsverh�tlnis und die Gutsuntert�nigkeit als traditionelle
Rechtsverh�ltnisse zwischen Gutsbesitzern und Landarbeitern aufhob. Davon
waren das Arbeitsverh�ltnis, das Wohnrecht und das Heimatrecht betroffen.
Damit endete also auch die soziale Obhutspflicht der Gutsherren f�r die
Masse der Landbev�lkerung, was im diesem �u�erst strukturschwachen Agrarland
einen deutlichen Einschnitt ins Sozialgef�ge darstellte. Die Freiz�gigkeit
der ehem. Gutsuntertanen wurde allerdings erst schrittweise im Verlauf von 4
Jahren eingef�hrt.

Peter