tauchte im Zusammenhang mit Auswanderungsgr�nden im 19.
Jahrhundert das Argument auf, dass es in Mecklenburg noch
lange Zeit Verbote zur Eheschlie�ung gegeben habe. Ich ging
der Frage nach und habe meine bescheidene Erkenntnis in
PomGrif so
zusammengefasst:
der Begriff "Bauernbefreiung" ist in diesem Zusammengang un�blich und
zweideutig, da die wenigen im fr�hen 19. Jh. in MEC noch existierenden
(freien) Bauern von den Regelungen kaum betroffen waren.
In MEC wurde 1820-01-18 eine "Patentverordnung zur Aufhebung der
Leibeigenschaft" erlassen, die mit sofortiger Wirkung das
Leibeigenschaftsverh�tlnis und die Gutsuntert�nigkeit als traditionelle
Rechtsverh�ltnisse zwischen Gutsbesitzern und Landarbeitern aufhob. Davon
waren das Arbeitsverh�ltnis, das Wohnrecht und das Heimatrecht betroffen.
Damit endete also auch die soziale Obhutspflicht der Gutsherren f�r die
Masse der Landbev�lkerung, was im diesem �u�erst strukturschwachen Agrarland
einen deutlichen Einschnitt ins Sozialgef�ge darstellte. Die Freiz�gigkeit
der ehem. Gutsuntertanen wurde allerdings erst schrittweise im Verlauf von 4
Jahren eingef�hrt.