Ehescheidung 1864

Hallo alle zusammen,
hier habe ich mal etwas ganz anderes, nämlich eine Ehescheidung aus dem Jahr 1864. Als ich die Akte durchlas, war ich froh im Jahr 2002 geschieden worden zu sein. In der damaligen Zeit war der Mann wurde der Mann ja richtig wie ein Verbrecher behandelt, obwohl sie es heute auch nicht ganz einfach haben (was Scheidung betrifft).
Es handelt sich um einen Sohn von meinem Vorfahren, leider war nicht alles lesbar:

23. Mai 1864
In Person:
Heinrich Streckfuß Ehefrau Charlotte Margarethe, geb. Bielefeldt, Klägerin, wider ihren Ehemann, Beklagtem
Ehescheidung betreffend
nach Einsicht der Acten auf dem Bericht der nach § 12 der G. O. ernannten Commisar, in Betracht, daß die vor der Commision modifizierte, nunmehr direct auf Ehescheidung wegen böslichem Verlassung und Ehebruch gerichtliche Klage durch die Klägerin .......(nicht lesbar) .... (nicht lesbar) begründet zu beachten ist, wird dem Beklagtem hiedurch aufgegeben, .... (nicht lesbar) Termin vom 5. September 1864 vor dem Obergericht ... (nicht lesbar) oben auf dem Rathause hieselbst zu erscheinen und sich auf die Klage:
der Beklagte mit welcher Klägerin seit Juli 1851 verheiratet sei und vier Kinder erzeugt habe, habe sich am 3. Septr. 1859 aus Bremen entfernt, und sei seitdann der an ihn ergangenen Aufforderungen ungeachtet ... (nicht lesbar) seine Frau und Kinder gar nicht mehr bekümmert, vielmehr eine Wittwe Sophie Rosenbohm, mit welcher er schon ...(nicht lesbar) Umgang geflogen, nach Newyork, wohin er sich gewandt nachkommen lassen, und habe jetzt dort mit Derselbigen in ehebrecherischen Verbindung, solle sich sogar dort mir ihr verheiratet haben; - Klägerin bitte auf Grund der ... (nicht lesbar) dem Beklagten zur Last fallenden böslichen Verlassung und der von ihm begangenen Ehebruch mit dem Beklagten als den schuldigen Theil seine Antheile am Sammtgute für verlustig zu erklären, ihr die Erziehung der Kinder zu überweisen und den Beklagten in die Acten dieser ... (nicht lesbar) zu ertheilen, rechtsbeständig zu erklären, unter der Warnung, daß im Falle das Ausbleiben ....( nichtlesbar) der Klage zu Grunde gelegten ......(nicht lesbar) geständig angenommen, mit seinem Einspruch ausgeschlossen, auch den Anträgern der Klägerin anscheinend erkannt, .......(nicht lesbar) werden wird.
Um die Information dieser Erkenntnis .....(nicht lesbar) an den Beklagten, als deren Adresse in Newyork Mrs. Stenzel 44 ....Street aufgegeben ist, soll der bremische Consul daselbst durch ein ......schreiben ersucht werden.

Gruß
Bärbel