Ehemündigkeit Anfang 19. Jahrhundert

"Adalbert Goertz" <goertz@oldcolo.com> schrieb:

Bis etwa 1812 war die Mu:ndigkeit
18 Jahre fu:r Mannsbilder
15 Jahre fu:r Weibsbilder.

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Hallo Adalbert,

vielen Dank für Deine Antwort. damit wird meine dreizehnjährige Urururgroßmutter immer wahrscheinlicher. Jetzt aber eine andere Frage (etwas konstruiert). Angenommen, daß ersten beiden Kinder wurden unehelich geboren, die Eltern haben aber dann geheiratet. Wie verhält sich das dann mit dem Namensrecht. Maria Dorothea und anna Regina Wenck hätten danach 1809 und 1811 unter dem Namen Korn geboren werden müssen - oder nicht, oder doch, oder wie?

Gruß
Sabine