Meines Wissens betrug das Alter der Volljährigkeit und damit der Ehemündigkeit damals 24 Jahre.
Gruß
M.Fox
"Sabine Obersteller" <sab.obe@t-online.de> schrieb:
Meines Wissens betrug das Alter der Volljährigkeit und damit der Ehemündigkeit damals 24 Jahre.
Gruß
M.Fox
"Sabine Obersteller" <sab.obe@t-online.de> schrieb:
Bis etwa 1812 war die Mu:ndigkeit
18 Jahre fu:r Mannsbilder
15 Jahre fu:r Weibsbilder.
Hallo,
das kann - so! - nicht gewesen sein. Das klingt so, als ob man erst
ab 24 J. heiraten durfte! Die Daten in den Kirchenbüchern sprechen
dagegen. Wenn allerdings damit gemeint ist, daß man ab 24 J. ohne
Einwilligung der Eltern heiraten durfte, könnte es möglich sein. Ich
glaube aber auch in Kirchenbucheinträgen, wo so etwas vermerkt wurde,
auch bei höherem Alter einen entsprechenden Hinweis auf Einwilligung
gesehen zu haben.
MfG
Hartmut