Zur Verleihung der Ehejubiläumsmedaille wird zu einer Ausstellung in Rheda-Wiedenbrueck in einem Auszug aus einem "amtlichen Blatt" ausgeführt: "Die Ehejubiläumsmedaille wird aus Anlass der goldenen oder diamantenen Hochzeit solchen Ehepaaren zuteil, welche sich stets durch einen sittlich reinenen, friedlich frommen Wandel [Anmerkung: d.h. durch sittlich einwandfreies, friedliches und frommes Verhalten] ausgezeichnet und in einer über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Weise durch ihr eheliches Leben, wie auch durch einen häuslichen und wirtschaftlichen Sinn vor anderen sich besonders hervorgetan haben, so dass sie durch eine solche musterhafte Führung als ein Vorbild in der Gemeinde betrachtet werden können." - Daraus wird deutlich, dass die Auszeichnung zum Ehejubiläum nicht automatisch verliehen wurde; es bedurfte eines Antrages des Bürgermeisters und musste alle Zwischeninstanzen bis zum kaiserlich-königlichen Zivilkabinett in Berlin durchlaufen, wo über eine Verleihung entschieden wurde.
Eine Abbildung der Medaille findet sich in einem älteren Katalog des 'Berliner Auktionshauses'. Er kann über
www.berliner-auktionshaus.de/katalog/...
aufgerufen werden. Allerdings muss man sich zum Betrachten der Abbildung beim Auktionshaus elektronisch anmelden. - Frei zugänglich ist eine Abbildung der Ehejubiläumsmedaille für Kaiser Wilhelm I und Kaiserin Augusta von 1879 unter
www.hermann-historia.de/auktion/hhm48.pl?f=...
Es ist vielleicht auch von Interesse, dass solche Medaillen nicht nur in Preußen üblich waren. Auch die Hansestadt Hamburg verleiht eine 1902 gestiftete Auszeichnung dieser Art an Jubelpaare.
Gruß
Rolf-Peter