Hallo Kornelia,
mit Laden und Kiste würde ich bezeichnen, dass die Braut mit Ihrer so genannten Einbringung in die Ehe ausgestattet wurde und zwar als Grundausstattung des neuen Haushaltes wie Geschirr und entsprechende Wäsche (Bettwäsche usw.).
Mit Anbringegeld würde ich verbinden, das Geld welches vereinbart wurde zwischen den Brauteltern bei dem Eheversprechen, also bei Einhaltung des Vertrages zwischen den Brauteltern. Eltern der Braut zahlten für die Heirat ihrer Tochter an die Eltern des Bräutigams eine gewisse Summe als "Ehevertrag in mündlicher Form - auch Eheversprechen".
Mit Handpfennig würde ich die direkte Entlohnung bezeichnen.
Mit Weistanschaffen würde ich bezeichnen, die Erstellung der so genannten Weißwäsche ( Bettwäsche) die zu nähen und zu besticken war.
Herzlichste Grüße
Walter (Diehl)
"k.renemann" <mailto:k.renemann@web.de> schrieb:
Hallo liebe Listies,
in Schaumburg-Lippe (Amt Hagenburg) habe ich in div. Ehebeschreibungen von 1720-1780 Ausdrücke gefunden, die mir unbekannt sind. Wer kann mir bei der Klärung helfen?
Laden und Kiste wurden der Braut mitgegeben
worin unterscheiden sich die beiden? Wurde etwas gezielt in dem einen der beiden Gegenstände aufbewahrt?
Angebringegeld
Elisabeth, Witwe Bocks pretendiert rückständig Brautschatz für 18 Rthl., ein Pferd 10 Rthl., Angebringegeld 3 Rthl
Ein anderer Ausdruck für Hochzeitskosten?
Handpfennig
Die Leibzüchterin erhielt u.a. Handpfennig. Ist das so eine Art Taschengeld?
Weistanschaffen
& sie zu häuslichen Weistanschaffen angewiessen & = Weißnäherei?
Die uneheliche Tochter der Schwester bekam Unterkunft und Essen vom neuen Hauswirt, mußte sich jedoch vermieten lassen für Weistanschaffen (1762)
Viele liebe Grüße
Kornelia aus Bremen