anscheinend sind aber nicht alle Kirchenbücher dupliziert worden. Das wirft die Frage auf, auf wessen Initiative hin denn die Duplikate eigentlich gefertigt wurden. Gab es eine Anweisung von höherer kirchlicher Stelle, solche Duplikate zu fertigen. Wenn ja, von wem und wann wurde diese Anweisung erlassen? Wenn nein, was war dann der Grund dafür, dass solche Duplikate von bestimmten Kirchenbüchern angefertigt wurden, die dann aber - wie ich annehme - andernorts aufbewahrt wurden.
Hallo Peter,
Friedrich II. brachte den Stein in Rollen, durch seine Justizreform.
Am 1. Juni 1794 trat das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten in Kraft. Die Küster mussten ein Duplikat des Kirchenbuchs halten, am Ende des Jahres wurde dieses vom Pfarrer auf seine Richtigkeit hin überprüft. Danach wurden die Duplikate an die Ortsgerichte abgegeben. Nach der damaligen preußischen Gerichtsorganistation gelangten diese dann an die Land- und Stadtgerichte und schließlich an die Patrimonialgerichte letztendlich wurden sie von den Amtsgerichten verwahrt.
Mancherorts sind es die einzigen überlieferten Kirchenbuchdaten
Viele Grüße
Heiko