Dreschgärtner (Begriffserläuterung)

Liebe Listenteilnehmer!
Immer wieder wird nach dem heute unverst�ndlichen, in der Zeit der Guts- und
Grundherrschaft aber weit verbreiteten Begriff "Dreschg�rtner" gefragt. Hierzu
zun�chst eine zeitgen�ssische Darstellung [aus: Johann Georg Kr�nitz,
konomisch-technologische Encyklop�die, Sechs und vierzigster Theil, Berlin 1789,
S. 285 und S. 293-295; Anmerkungen und Erg�nzungen in eckigen Klammern]:
"Die landwirthschaftlichen Besch�ftigungen sind sowohl im Ganzen, als in allen
ihren Theilen, so mannigfaltig und beschwerlich, da� wir weder solche allein,
noch mit unserer Familie und Haus-Genossen zu �bersehen und zu bearbeiten
verm�gend sind, sondern dazu noch fremde Personen m�nn- und weiblichen
Geschlechts, Erwachsene und junge Leute, brauchen m�ssen, um alles geh�rig und
zur gesetzten Zeit zu bestellen. -
Wir [Gutsbesitzer] haben dazu gemeiniglich dreierlei Arten Arbeiter in
Schlesien. 1. Ordentliche und auf ein Jahr gemiethete Gesinde und Dienstbothen,
welche f�r gewisses Lohn und Kost uns das ganze Jahr zu Dienste seyn m�ssen. 2.
Gewisse Tagel�hner und Arbeiter, welche man nach dem Tage f�r ein ordentliches
Tage-Lohn miethet, und t�glich oder w�chentlich bezahlt. 3. Auf gewisse
Nahrungen [Anm.: Hofstellen] ausgesetzte Wirthe, welche Dresch- oder Hof-G�rtner
(in der Mark aber Kossaten) hei�en, und nebst dem Genusse ihrer H�user, G�rten
und Aecker, auch den 8ten, 10 oder 11 Theil von dem einge�rndeten Getreide, und
den 20sten Scheffel vom Ausdrusch haben, anbey gewisse Arbeit gratis, andere
aber f�r m��iges Lohn thun m�ssen. -
[Diese] hei�en G�rtner, von dem eingez�unten St�cke Feldes oder Garten, den sie
gemeiniglich bey ihren H�usern und Wohnungen haben, und werden dadurch von den
so genannten H�uslern, welche keinen oder sehr wenig Ackerbau oder Gras-Garten
bey ihren H�usern zu haben pflegen, unterschieden. Sie hei�en Dresch-G�rtner,
weil sie das, f�r gewissen Antheil einge�rndete Getreide, den Winter hindurch
ausdreschen m�ssen, und sind dadurch von den so genannten Frey-G�rtnern, welche
nur gewisse Tage, f�r ausgesetztes Lohn, oder ohne Lohn, zu Hofe [Anm.: bei der
Grundherrschaft] dienen (robothen) und arbeiten m�ssen, unterschieden. Sie
hei�en auch Roboth- oder robothsame G�rtner, weil sie, wegen des gro�en
Antheiles, den sie an dem einge�rndeten Getreide haben, das ganze Jahr, theils
einfach, theils doppelt, n�hmlich der Mann nebst seinem Weibe oder Magd,
robothen, und wenn sie nicht selbst arbeiten wollen oder k�nnen, auf ihre Kosten
einen andern Mann oder Magd tagt�glich in die Arbeit stellen m�ssen. -
Diese Dresch- oder Hofe-G�rtner, so sehr von andern unterth�nigen Wirthen in den
D�rfern unterschieden sind, so sehr differiren sie wieder unter sich selbst, und
es werden in einem ganzen F�rstenthume und Kreise kaum zwei Oerter seyn, wo
solche Dresch-G�rtner einerley Nutzungen und Genu�, oder auch einerley Arbeit
und andere Schuldigkeiten zu leisten haben. -
Einige Dresch- und Roboth-G�rtner haben viel, andere weniger, und die dritten,
au�er ihren G�rten, gar keinen Ackerbau im freyen Felde. An einigen Orten wird
ihnen nur der von ihrem Vieh gesammelte D�nger auf herrschaftliche Felder
gef�hrt, und die erste Frucht davon gelassen. In einer Gegend haben sie den
8ten, sonst den 10, 11 oder 12ten Theil des einge�rndeten Getreides zu ihrem
Lohn, und genie�en daneben noch den 20, 18 auch 16ten Scheffel des
ausgedroschenen Getreides. Nach den Umst�nden des Ortes k�nnen sie 1, 2, auch 3
und mehr St�cke Vieh halten, m�ssen aber an einigen Orten etwas f�r die Gr�serey
[Anm.: Grasnutzung] zahlen, an andern aber solche �ber Grenze kaufen. Dahingegen
gehen sie an einigen Orten doppelt, und in der Getreyde-�rnde wohl dreyfach, an
andern aber nur einfach, auf die herrschaftliche Arbeit. Sie bekommen entweder
gewisses Tage-Lohn, oder ordentliche Kost, oder auch Kost und Lohn zusammen,
m�ssen aber zuweilen gewisse Tage, oder gewisse Arbeiten, gratis und ohne Lohn
verrichten. Sie geben nicht nur Geld-Zinsen von ihren Gr�nden, sondern m�ssen
auch die Acker-Arbeit und die Bestellung ihrer Aecker noch besonders der
Herrschaft bezahlen, dabey auch f�r geringes Lohn, oder gar umsonst, gewisse
St�cke Flachs oder Werk spinnen [Anm.: Dieses und vieles andere war gew�hnlich
in den "Urbarien" geregelt]. An einigen Orten haben sie freyes Holz, oder doch
die Freyheit, solches in den herrschaftlichen W�ldern zu lesen und zu sammeln;
anderw�rts hingegen m�ssen sie solches kaufen, und auch die herrschaftlichen
Fuhren, die ihnen solches anf�hren, bezahlen." -
[Zitiert in:
Klaus Kunze, Das schlesische Dorf Klein Ellguth "Oel�nischen Creyses", K�ln
2000, S. 83-84!)