DRACHTER [war: Re: Bürgerlisten Rietberg]

Hallo, Dirk,

der Name DRACHTER kommt in den Aufzeichnungen der BÜRGERMEISTERWAHLEN vor, und hier auch nochmals die kürzlich angefragten Namen BALCKE und NAGEL.
Der unten genannte Dr. Drachter könnte eventuell der Vater Deiner Bernhardine Drachter gewesen sein??
Er war 1672 mit dabei, als wieder einmal der Bürgermeister gewählt wurde.

Allerdings: Bei den von mir genannten BÜRGERLISTEN handelt es sich um Listen, in denen die Neuaufnahme von Personen als freie Bürger der Stadt Rietberg dokumentiert wurde. Dabei handelte es sich einerseits um einheimische Personen wie auch um Personen, die von einem anderen Ort zugezogen waren.
Zeitspanne: 1635 bis 1693.

Der folgende Abschnitt stammt aus den Aufzeichnungen der
Ratswahlen 1662 bis 1704 (hier: Bürgermeisterwahl):
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Anno 1672 Sondags den 8. Maii ist in Beysein Hern Drosten Balcken, Hern Licentiaten Hülßen, Hern Doctorn Drachter, Hern Rendtmeister Hoderßen, Hern Landtvogten Nagel vor Bürgermeister und Rahdt von der Gemeindte der Bürgermeister Otto DOTTE nachmahlen zum Büergermeister erwehlet und von Ihrer Hochgräfflichen Gnaden gnädig confirmirt; und hatt der Rahdt bestanden wie pag[ina] 174. (Fußnote: [hier] S. 26: 18. Mai 1670)

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Die Namen GUDENKAUF und FUISTING sind mir in den beiden Heften bisher nicht aufgefallen. Aber "doppelt hält besser". Ich schaue nochmals nach. Ich will die Listen in den nächsten Tagen scannen, evtl. mit Texterkennung.

Viele Grüße,
Elke ( Spiech )

-------- Original-Nachricht --------

Hallo Elke,

mit wievielen Jahren wurden den einheimische Bürgerskinder Bürger bzw mit wievielen Jahren bürgerten Auswärtige denn in Rietberg ein? Finden sich dazu Hinweise in den Bürgerlisten?

Gruß

Frank

Hallo, Frank,

ein Einbürgerungs-Alter gibt Franz Flaskamp in den beiden Heften offensichtlich nicht an, jedenfalls finde ich erst mal nichts, muss aber noch weiterlesen.
Hier steht folgendes
(Quelle: Heft 38 - Die Bürgerlisten der Reichsgräflichen Landeshauptstadt Rietberg, herausgegeben und erläutert von Dr. phil. Franz Flaskamp, Stadtarchivar zu Wiedenbrück, 1. Teil: 1635 bis 1660"):
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Die EINBÜRGERUNGEN der Jahre 1635/60 vollziehen sich unter den gängigen Voraussetzungen: ehelicher Abkunft, bürgerlicher Freiheit, wirtschaftlicher Sicherung, Leistung des Bürgereides, Zahlung der Aufnahme- und Einschreibegebühren... Nur unter diesen Bedingungen wird die „Bürgerschaft“, vor allem das aktive und passive Wahlrecht, gewährt, andernfalls höchstens ds „Bürgergeleite“, der städtische Aufenthalt und Schutz, zugebilligt. Die Ehe mit einem Bürger oder einer Bürgerin bildet den meistbeschrittenen Weg und die gangbarste Brücke zur Bürgerschaft; ähnlich räumt die Empfehlung vonseiten der landesherrlichen Beamten oder sonstiger Personen von Stand und Rang etwa bestehende Schwierigkeiten der Form leichter hinweg. In solchen Fällen läßt man sogar vorerst Bürgen der Ehelichkeit und Freiheit genügen, während sonsthin Geburtsscheine und Freibriefe zu erbringen sind. Mittelst der Ehe erschleichen jedoch hin und wieder auch unfreie Personen die Bür
gerschaft oder versuchen wenigstens, durch Heirat ohne Freilassung das Vollbürgertum zu erlangen.“
Zitatende
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Dazu hätte ich aber selbst eine eigene Frage:
Gab es denn Kinder, die selbst unfrei waren, während die Eltern freie Bürger waren? (Ich meine Eltern, die nachträglich z.B. durch Freikauf frei geworden waren) - Dies könnte ja meiner Vermutung nach nur dann möglich gewesen sein, falls es sich bei den Kindern z.B. um Halbwüchsige handelte, die nicht mit ihren Eltern zusammenlebten (??).

Anderer Fall: Ich gehe mal davon aus, dass die Kinder, die als Kinder freier Eltern geboren wurden, automatisch ebenfalls freie Bürger waren?

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass immer wieder jedes einzelne Kind eines Elternpaares die Bürgerschaft beantragen musste, sobald es ein bestimmtes Alter erreicht hatte. Oder war das tatsächlich so?

Und welche Rechte schloss die "Bürgerschaft" mit ein (außer dem aktiven und passiven Wahlrecht)? Es gab im dortigen Raum ja auch den Begriff des "Ackerbürgers".
Im Raum Werl (Büderich) habe ich übrigens auch oft die Berufsbezeichnung "Ackersmann und Bürger" gelesen.
Rietberg war damals wohl eine Stadt, die jedoch auf Ackerbau gründete. Aber, wie gesagt, ich weiß zuwenig darüber.

Ich bin in dieser Hinsicht Laie und kann selber nichts dazu sagen.
Es würde mich aber sehr interessieren.

Ich will die Listen, wie gesagt, noch scannen.

Grüße,
Elke ( Spiech )

-------- Original-Nachricht --------

Guten Morgen Elke und weitere Interessierte,

ab welchem Alter Einbürgerungen möglich (oder üblich) waren, hat mich auch schon mal beschäftigt, bin aber auf keine eindeutige Lösung gestoßen (25 J.?).

Was mir hier (Vorwort?) auffällt, ist der Begriff 'Geburtsscheine' - ab wann gab's die (hier 1635-60 ?!), weiß jemand etwas dazu? Und wer hat sie ausgestellt? Sind die irgendwo gesondert archiviert? Das könnte dann eine interessante zusätzliche Quelle sein.

Schönen Tag noch,
freundliche Grüße aus Südhessen,
Günther

espiech@gmx.de schrieb:

Hallo, Frank,
ein Einbürgerungs-Alter gibt Franz Flaskamp in den beiden Heften offensichtlich nicht an, jedenfalls finde ich erst mal nichts, muss aber noch weiterlesen. Hier steht folgendes (Quelle: Heft 38 - Die Bürgerlisten der Reichsgräflichen Landeshauptstadt Rietberg, herausgegeben und erläutert von Dr. phil. Franz Flaskamp, Stadtarchivar zu Wiedenbrück, 1. Teil: 1635 bis 1660"):
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Die EINBÜRGERUNGEN der Jahre 1635/60 vollziehen sich unter den gängigen Voraussetzungen: ehelicher Abkunft, bürgerlicher Freiheit, wirtschaftlicher Sicherung, Leistung des Bürgereides, Zahlung der Aufnahme- und Einschreibegebühren... Nur unter diesen Bedingungen wird die „Bürgerschaft“, vor allem das aktive und passive Wahlrecht, gewährt, andernfalls höchstens ds „Bürgergeleite“, der städtische Aufenthalt und Schutz, zugebilligt. Die Ehe mit einem Bürger oder einer Bürgerin bildet den meistbeschrittenen Weg und die gangbarste Brücke zur Bürgerschaft; ähnlich räumt die Empfehlung vonseiten der landesherrlichen Beamten oder sonstiger Personen von Stand und Rang etwa bestehende Schwierigkeiten der Form leichter hinweg. In solchen Fällen läßt man sogar vorerst Bürgen der Ehelichkeit und Freiheit genügen, während sonsthin Geburtsscheine und Freibriefe zu erbringen sind. Mittelst der Ehe erschleichen jedoch hin und wieder auch unfreie Personen die Bür
gerschaft oder versuchen wenigstens, durch Heirat ohne Freilassung das Vollbürgertum zu erlangen.“
Zitatende
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...
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass immer wieder jedes einzelne Kind eines Elternpaares die Bürgerschaft beantragen musste, sobald es ein bestimmtes Alter erreicht hatte. Oder war das tatsächlich so?
  

den Eindruck hatte ich schon, könnte aber auch in enzelnen Regionen (abhängig von der Herrschaft / städtische Verfassung) unterschiedlich gewesen sein