Hallo,
"JOSSIN" <jossin.alain@wanadoo.fr> schrieb:
Ein Berliner-Adressbuch von 1944-1946 würde mich auch unheimlich
interessieren, ein Felix Pawella muß in B.-Steglitz gewohnt haben, aber wo
?? gerne würde ich von einem Besitzer eines Adressbuches Hilfe erhalten, es
würde für mich eine neue Forschungs-Piste bedeuten !
Soweit ich weiß, gab es die letzte Ausgabe des Berliner Adressbuches 1943 und dann erst wieder
1949/1950. Auskunft über Meldeangelegenheiten gibt das:
Landeseinwohneramt Berlin
Referat Zentrale Ordnungsaufgaben Einwohnerwesen
Martin-Luther-Str. 105
10777 Berlin
Diese sind gegen Zahlung von Gebühren zur Auskunft verpflichtet. Es gibt die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft.
Nachstehend ein Auszug aus dem Gesetz über das Meldewesen in Berlin. Siehe auch:
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/berlin/meldege/melde.htm#nr28
§28 Melderegisterauskunft
(1) Personen, die nicht Betroffene sind, und anderen als den in §25 Abs. 1 bezeichneten Stellen darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
1. Familiennamen,
2. Vornamen,
3. akademische Grade,
4. gegenwärtige Anschriften,
5. die Tatsache, daß der Einwohner verstorben ist
Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.
(2) Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den in Absatz 1 Satz 1 genannten Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners über folgende Daten Auskunft erteilt werden (erweiterte Melderegisterauskunft):
1. Tag und Ort der Geburt,
2. frühere Vor- und Familiennamen,
3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht,
4. Staatsangehörigkeit,
5. frühere Anschriften,
6. Tag des Ein- und Auszugs,
7. gesetzlicher Vertreter,
8. Sterbetag und -ort.
Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.
Ja, ich weiß, es ist ein wenig kompliziert und ich hatte auch meine Probleme mit dem Landeseinwohneramt (LEA). Man verweigerte meiner Frau grundsätzlich jegliche Auskunft über ihren Großvater und dem verschollenen Halbbruder ihres Vaters. Die Behörde wäre jedoch mindestens zur einfachen Melderegisterauskunft verpflichtet gewesen. Also mußten wird das Meldegesetz "studieren" und begründeten entsprechend ein Antwortschreiben und beantragten auch die erweiterete Registerauskunft (Begründung: Familienzusammenführung). Wir bekamen nach wenigen Tagen die gewünschten Daten.
Berliner Adressbücher: Ich weiß, dass die Staatsbibliothek Berlin (Stabi) auch Nachkriegsausgaben hat. Ggf. Fernausleihe ?
Gruß,
Andreas Bischoff, Berlin