Dorfschulze

Hallo,
hier noch mal etwas zu den Dorfschulzen oder Schulthei�.
"Die mit dem Ausdruck "Nachbarschaft" bezeichnete Dorfgemeinschaft hat

seit

Jahrhunderten bindende Kraft bewiesen und war �berhaupt die Grundlage der
d�rflichen Verwaltung. An ihrer Spitze stand der Dorfschulze oder auch
"Schulthei�" genannt.

Die Dorfordnung wurde mei�t vom Schulzen dem Obergericht (Kreisgericht)

zur

Unterzeichnung vorgelegt."

Die Dorfordnung: Zur Verh�tung von Zank, allerhand Streit und Uneinigkeit
geben sich die Besitzer des Dorfes eine Satzung, deren Punkte in k�nftiger
Zeit bei Vermeidung von schweren Strafen innegehalten werden sollten.

Zum 1. Alle Jahre auf St. Petri-Stuhlfeier wird aus der Zahl der Besitzer
ein dazu t�chtiger Mann zum Schulzen gew�hlt. Er soll das Beste der
Ortschaft jederzeit f�rdern, und die andern sollen ihn gehorsam sein.

Zum 2. Es sollen zwei Ratleute j�hrlich gew�hlt werden, dem Schulzen zur
Hilfe bei zwistigen H�ndeln, bei Durchf�hrung der Ordnung und zum

Eintreiben

verh�ngter Strafen. Vor der neuen Wahl hat der alte Schulze Rechnung
abzugeben.

Zum 3. Die Geldstrafen werden in eine beim Schulzen stehende Lade getan,
wozu die Ratsleute auch einen Schl�ssel haben. Die Gelder d�rfen nicht

ohne

der Nachbarn Willen und Wissen vertan, sondern zum Besten des Ortes (
Besserung von M�hlen, Schleusen, Wasserg�ngen u.a.) verwendet werden.

Zum 4. Auf *Einladung* des Schulzen (Verbottung) haben sich die Nachbarn
p�nktlich zur Sitzung einzufinden. Unentschuldigtes Fernbleiben zieht

Strafe

nach sich. (5 Groschen).

*Einladung*( Hierbei mag erw�hnt werden, wie Bekanntmachungen �ber
Gemeindesitzungen verlautet wurden: Der Schulze schickte den

Schulzenkn�ppel

herum ! Jeder Bauer, dem der Stock �berbracht wurde, war verpflichtet, ihn
sofort an den Nachbarn weiterzusenden, andernfalls er bestraft wurde.

Dieser

Brauch erkl�rt sich aus der Tatsache, da� in den alten Zeiten die meisten
Leute noch nicht lesen konnten.)

Zum 5.-8. Ungeb�hr oder Widersetzlichkeit gegen den Schulzen oder die
Ratleute wird mit 2 Mark gestraft, wenn nicht die Gr��e des Vergehens
Schl�ge oder eine h�here Obrigkeitsstrafe n�tig macht. St�rungen einer
Gerichtssitzung sind mit 10 Groschen zu bestrafen.

Zum 9.-10. Des Schulzen j�hrlicher Lohn ist auf 9, der des Ratmannes auf 4
Mark festgesetzt. Ausgaben f�r Dienstreisen, die im Interesse des Dorfes
auszuf�hren sind, m�ssen nach der Hufenzahl von den Besitzern entsch�digt
werden.

Zum 11. Aufgabe des Schulzen und der Ratleute: Flei�ige Achtung auf das
Beste des Dorfes, Verwaltung der M�hlen, Schleusen und Wasserg�nge. Ihre
Nachl�ssigkeit hierin kann nach Erkenntnis der Nachbarschaft bestraft
werden.

Zum 12. Wird bei Kauf oder Verkauf von Getreide und Vieh Gewi�bier

getrunken

und eine der beiden Parteien h�lt sich nicht an die Vereinbarung; so soll
sie zur Strafe f�r die Nachbarschaft eine Tonne Bier oder deren Geldwert
geben.

Zum 13.-15. Feuerordnung: Abgebrannte sind vom Dorf zu unterst�tzen. Beim
Brande mu� jeder Nachbar l�schen helfen, sonst wird er bestraft. Aneignung
der geretteten Sachen ist strafbar.

Zum 16.-18. Strafen f�r z�nkische Herausforderungen, Wegelagerei und
Ehrabschneidung. Leibesstrafe ist hierbei sogar in gewissen F�llen
angedroht.

Zum 19.-37. Die W�lle an seinem Land mu� jeder Nachbar in Ordnung halten.
Viehsch�den durch Offenlassung eines Heckes sollen vermieden werden. Die
Tristen sind nach Anordnung des Schulzen rechtzeitig zu bessern, die

Gr�ben

zu krauten und die Wasserg�nge zu r�umen. Bei Landk�ufen oder Verpackungen
hat der Einheimische das Vorrecht vor dem Fremden. Keiner soll dem

Nachbarn

Arbeiter oder Dienstleute abspenstig machen ...

Neue Einwohner oder G�rtner im Dorfe aufzunehmen, war nicht ohne

Zustimmung

der Gemeinde m�glich. Der Bewerber mu�te ein Leumundszeugnis seines

fr�heren

Wohnorts beibringen und im Falle der Aufnahme sich mit 15 Groschen bei der
neuen Gemeinde einkaufen.

Aus "Deutsche Bauernweist�mer" Jeder neuangetretener Nachbar hat vier

B�ume,

als einen Apfel-,einen Birn- und einen Kirsch- und einen Pflaumenbaum, wo
solche auf der Gemeinde anzubringen sind, zu setzen. Hat ein Bauer die

Augen

f�r immer geschlossen, so tragen ihn die Nachbarn auf ihren Schultern zur
letzten Ruhest�tte. Oft hat die Nachbarschaft die Sorge f�r die unm�ndigen
Kinder �bernommen. An allen Familienereignissen, seien sie freudiger oder
trauriger Natur, nimmt die Nachbarschaft regstes Interesse und hilft, wo

zu