Hier ein weiterer Dobberkau-Fund
Zur Subhastation vor Gardelegen gelenen Vierstorff- oder Buschmühle
und zwar der Mühlen-Gebäude exclusive der Mühlen-Gerechtigkeit, und
der fundi / welche der bisherige Besitzer und Liquidatus Hans Michael
Dornbusch von der Ratskämmerei in Erbpacht gehabt / wurde durch
öffentliche Proclamtion wie auch Anzeigen in den Berlinischen und
Magdeburgischen Intelligenz-Nachrichten ein Liquitationstermin des
minorennen Dornbusches zu Spandau Vormündern, der königlich
Preuß.Ober-Bau-Direktor und Kriegsrat H.Stottze und der
Königl.Leib-Chirurgus H.Bunehs und an dessen letzte Stelle
constutuirte Vormund der Gerichts-Assesor und Kaufmann H.Wilckens zu
Spandau durch ihren Mandatarium, den Ober-Gerichts-Advocat
H.Buchholtz unter anderem sich gemeldet.
Nach einem Bescheid vom 13.Juli 1740 war die Mühle für 580 thlr
erstanden und bald darauf an den hiesigen Bürger und Müller
Mstr.Joachim Dobberkau für 580 thlr überlassen - hatte dort
Erb-Pacht-Recht.
Es wird Vertrag geschlossen, daß die Vierstorff- oder
Busch-Mühlen-Gebäude an einem Wohn-Hause mit dem gehenden Mühlenwerk
auch Scheune und Stallung in dem gegenwärtigen Zustand mit dem
Erb-Pacht-Recht, daß der hiesigen Kämmerei zusteht, dem bisherigen
Pächter Joachim Dobberkau, der bereits die 580 thlr deponiert hatte,
übergeben mit Bestimmungen:
1. Er muß die Mühle, Gärten usw. hauswirtschaftlich nutzen.
2. Er darf halten 9 Häupter Rindvieh, 4 Pferde, ohne die zur Zucht.
Ferner Schweine und Federvie, darf dieses aber nicht aus dem
Mühlen-revier lassen.
3. Zahlt jährlich Erbpacht 24 thlr
4. An den Gotteskasten jährlich 3 Scheffel 10 Metzen Roggen-Pacht
nach dem neuen Maß.
5. Dem Pächter steht frei, die Mühle wo anders hinzusetzen und zwar
"einen Schuß Weges von der alten Mühle" der Stadt näher zu gelegen,
damit der Milde-Fluß auf diese Mühle geleitet werden kann. Er muß
aber die Mühle genau so wieder aufbauen und Land wie bisher dazu
nehmen, darf keinen Mühlenteich anlegen, sondern muß dem Wasser
seinen freien Lauf lassen, muß auch Brücke für Viehtrift anlegen.
Gardelegen 7.Mai 1742
[Quelle:Stadtbuch Gardelegen 1742, S.313-318]
mfG Uwe