Dispensiert?

Hallo Listenteilnehmer,
in der Biographie meiner Großmutter finde ich:
"konfirmiert 1910 durch Pastor Hartmann und von Superintendenten dispensiert"
Kann mir jemand erklären, was das heißt? Im Duden finde ich: "freisprechen von Ehegelöbnis" oder so
ähnlich???
Vielen Dank für eure Mithilfe
Klaus Wrede

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"konfirmiert 1910 durch Pastor Hartmann und von Superintendenten dispensiert"
Kann mir jemand erkl�ren, was das hei�t?

Hallo Klaus,

ich kenne zwei m�gliche Definition f�r einen Dispens. Einmal den in der katholischen Kirche und einmal den rechtliochen Dispens. Beide Definitionen habe ich einmal angeh�ngt:

Durch die Dispens vom Eheband wird die Ehe vom Papst gel�st und die Partner haben die M�glichkeit einer kirchlichen Wiederverheiratung unter den �blichen Voraussetzungen. Vor einer Wiederverheiratung muss jedoch sichergestellt werden, dass es keine Hindernisse f�r das Eingehen einer neuen Ehe gibt.

Dispens ist die Befreiung von Geboten oder Verboten im Einzelfall durch eine ausdr�ckliche Ausnahmebewilligung

Gru�
Grant

  Grant Hendrik Tonne
  Schmiedestr.9
  31633 Leese
  05761/907883 oder 0171/2053043
  Fax: 05761/907884
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  ICQ: 318 285 370

Hallo, Klaus Wrede,

Hallo Listenteilnehmer,
in der Biographie meiner Großmutter finde ich:
"konfirmiert 1910 durch Pastor Hartmann und von Superintendenten
dispensiert" Kann mir jemand erklären, was das heißt? Im Duden finde ich:
"freisprechen von Ehegelöbnis" oder so ähnlich??? Vielen Dank für eure
Mithilfe Klaus Wrede

"Dispensiert" meint hier die Befreiung von einer Verpflichtung, in diesem
Fall von jener, kirchl. Amtshandlungen in der für den jeweiligen Wohnort
zuständigen Gemeinde vornehmen zu lassen und dort z. B. auch den
kirchlichen Unterricht zur Vorbereitung auf die Konfirmation zu besuchen.
Auf Antrag konnte (und kann) der Superintendent davon dispensieren. Ich
vermute, daß die Großmutter nicht in ihrer Gemeinde konfirmiert worden ist,
sondern von jenem Pastor H. in einer anderen. So etwas kam und kommt in
mancherlei Variationen nicht selten vor. - Da Ort(e) und Landeskirche nicht
angegeben sind, kann ich momentan dazu nicht mehr sagen.

MfG

Hans-Gottlieb Wesenick

Hallo Hans-Gottlieb,
vielen Dank für Deine Hilfe, so ähnlich muß es wohl gewesen sein.
Wohnort und Kirchspiel war zwar dasselbe, aber irgendeinen Grund muß es
gegeben haben, um nicht am (gesamten) Konfirmationsunterricht teilzunehmen.
Grüße aus Bremen Arbergen
Klaus Wrede

"Dispensiert" meint hier die Befreiung von einer Verpflichtung, in diesem
Fall von jener, kirchl. Amtshandlungen in der für den jeweiligen Wohnort
zuständigen Gemeinde vornehmen zu lassen und dort z. B. auch den
kirchlichen Unterricht zur Vorbereitung auf die Konfirmation zu besuchen.
Auf Antrag konnte (und kann) der Superintendent davon dispensieren. Ich
vermute, daß die Großmutter nicht in ihrer Gemeinde konfirmiert worden ist,
sondern von jenem Pastor H. in einer anderen. So etwas kam und kommt in
mancherlei Variationen nicht selten vor. - Da Ort(e) und Landeskirche nicht
angegeben sind, kann ich momentan dazu nicht mehr sagen.

MfG

Hans-Gottlieb Wesenick

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-- <H.-G.Wesenick@t-online.de>

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