Dispens

ein Grund für den erteilten Dispens wurde schon genannt. Bei Witwen und Witwern wurde er auch erforderlich, wenn eine Trauung vor Ablauf des obligatorischen Trauerjahrs angestrebt wurde. Die Genehmigung wurde bei Witwern nach meiner Erfahrung immer dann erteilt, wenn jüngere Kinder im Haushalt zu den Hinterbliebenen zählten. Bei Witwen spielte die Versorgung eine Rolle, auch, wenn insbesondere etliche Kinder zur Mutter gehörten.
MfG
Manfred

Antwort:
Wegen des Heirats-Dispenses von 1866 empfiehlt sich eine Nachfrage
beim: Landeskirchenarchiv@ellm.de in Schwerin. Evtl. ging es um eine
zu nahe Verwandtschaft der Verlobten.
Dr. Sarnighausen, L�neburg.

Manfred Pragst schrieb: