ich klinke mich auch mal mit in die Diskussion ein, da es auch Thema in
meiner Familie war. Meine Ur-Urgroßmutter und auch meine Urgroßmutter wären
jeweils Dienstmädchen auf einem Gut (nicht derselbe, nur mal zur Anmerkung).
Im Taufeintrag meiner Urgroßmutter, wie auch im Taufeintrag meines
Großvaters ist kein Vater eingetragen. Ich denke mir, wenn es ein normaler
Hausdiener/Hausknecht gewesen wäre, hätte man diesen doch als Vater angeben
können.
Naheliegender ist z.B. der Gutsbesitzer selbst, oder auch vielleicht dessen
(hochrangiger) Besuch oder vielleicht auch ein verheirateter Mann.
Jedenfalls geht es mir nicht in den Kopf, warum, wenn es doch ein
"Normalsterblicher" Erzeuger war, dass dieser nicht auch eingetragen wurde.
Damals war es doch überhaupt nicht fein, uneheliche Kinder in die Welt zu
setzen. Da hätte man den "Normalsterblichen" Erzeuger doch auch heiraten
können/müssen (wenn er es nicht denn schon war). Oder sehe ich das falsch?
Ich freue mich auf viele aufschlussreiche Antworten.
Hallo zusammen,
die allgemeine Auffassung entspricht offensichtlich dem angeblichen, bisher
nicht dokumentarisch belegten "Recht der ersten Nacht". Sicherlich kam es
vor, daß seinerzeit der Gutsherr Vater des unehelich geborenen Kindes einer
Dienstmagd war. Auch heute verkehren Vorgesetzte mit ihren
Bediensteten/Angestellten auch geschlechtlich (wahrscheinlich häufiger als
früher), zu Geburten kommt es aber weniger (Verhütung, Abtreibung). In den
damaligen Fällen, die ich kenne, war das dann aber einer der Söhne des
Gutsherrn.
Hinsichtlich der Eintragungen in die Papiere ist zu beachten, ob es sich um
Kirchenbücher oder um standesamtliche Papiere (ab 1874) handelt. Vor 1874
wurde bei unehelichen Geburten seltener der natürliche Vater angegeben,
mitunter erst durch einen späteren Nachtrag. Sehr oft steht nur "Hurenkind"
oder ähnlich. Zumindest in der ersten Zeit der Standesämter wurde auch nicht
so intensiv nach dem natürlichen Vater nachgefragt wie heute. Die rechtliche
Bedeutung war auch geringer.
Wenn der natürliche Vater aus der herrschaftlichen Familie stammte, wurde
von der ledigen Mutter der Name auch deswegen angegeben, da diese keine
Probleme mit der "Herrschaft" haben wollte.
Gruß aus dem Allgäu
Ernst Schroeder - www.kolberg-koerlin.de -
Wenn der nat�rliche Vater aus der herrschaftlichen Familie stammte, wurde von der ledigen Mutter der Name auch deswegen angegeben, da diese keine
Probleme mit der "Herrschaft" haben wollte.
Hallo Ernst & Simone,
das alte Vorurteil (Kind der Herrschaft, Recht der Ersten Nacht) wird sich allein deshalb nicht �berwinden lassen, weil es den Familien den Glanz einer gehobenen Herkunft verlieh (die M�rchen vom Aschenputtel und Froschk�nig wie auch die Romane von Hedwig Courths-Mahler befriedigten das gleiche Bed�rfnis). Ebenso unausrottbar sind wohl die (ober)schlesischen M�rchen von der hugenottischen Abstammung vieler Dreschg�rtner.
Tats�chlich war jedes uneheliche Kind, das in die Welt gesetzt wurde, ein Versto� gegen geheiligte Ordnung, in der Knechte und M�gde f�r die Herrschaft zu arbeiten, sich aber gef�lligst nicht zu vermehren hatten. Je morscher diese Ordnung und je geringer die Autorit�t der Kirche war, desto h�ufiger kamen die unehelichen Geburten vor.
Vor allem der Zwang zur Mitgift machte eine Ehe oft unm�glich. Die nachtr�gliche Eheschlie�ung und Legalisierung der Kinder markierte dann meist den Punkt, an dem das Paar es selbst geschafft hatte, die Mitgift in gemeinsamer Anstrengung zusammenzukratzen. Uneheliche Kinder waren also nur selten ein Zeichen f�r Untreue und Promiskuit�t. Trotzdem wurden die Eltern und Kinder von der Obrigkeit an den Pranger gestellt. Das gemischte Nachtlager von Knechten und M�gden im Stroh geh�rt wohl auch ins Reich der M�rchen - allein weil es dem Interesse der Herrschaft widersprach!
Fr�her, in der Zeit der Rekatholisierung und kurz danach, kam es h�ufig vor, dass der katholische Pfarrer evangelisch geschlossenen Ehen nicht anerkannte und die daraus entsprossenen Kinder zu "Hurenkindern" erkl�rte.
deine im Betreff wiedergegebene Bemerkung hat mich hellh�rig gemacht, da unsere Familienlegende stets von einer hogenottischen Abstammung berichtete, meine Forschungsergebnisse aber - je weiter ich zur�ckgehe - immer nur katholische Vorfahren ausmache. In der Liste habe ich bereits mehrfach bzgl. meiner Ahnen Jean Baptiste Seguin (Segien), Kurier der napoleonischen Armee mit unbekannter Herkunft und in den sechziger oder siebziger Jahren des 18.Jh. geboren sowie seiner Frau Chistiane Eleonore Schoen, 1785 geboren aus Guhrau nachgefragt.
Nun hoffe ich, Du kannst mir N�heres zu dem diesbez�glichen "M�rchen" erz�hlen, woraus sich die Entstehung unserer "Familienlegende" erkl�ren l�sst, soweit es sich auch auf Niederschlesien anwenden l�sst oder aber einen �rtlichen Bezug der Familie nach Oberschlesien ableiten l�sst.