Hallo Simone,
warum liegt es denn Nahe, daß ein Gutsbesitzer oder ein "hochrangiger"
Besucher einer Bediensteten so nahe kommt? Meiner Einschätzung nach mag das
freilich auch vorgekommen sein, jedoch eher ausnahmsweise - es gab ja in
jeder gesellschaftlichen Schicht uneheliche Kinder.
"Damals war es doch überhaupt nicht fein, uneheliche Kinder in die Welt zu
setzen."
Dem ist zuzustimmen. Warum sollte also der Knecht ein uneheliches Kind
anerkennen? Kind & Frau hätte er dann versorgen müssen... In Kirchenbüchern
aus dem 19. Jh. laß ich bisher immer, das der Erzeuger sich entweder dem
Pfarrer gegenüber als Vater der Kindes bekannte, oder es blieb, wenn ein
Vater genannt war, beim Vermerk "angeblich".
Auch war der Mutter doch nicht unbedingt immer bekannt, wie der Kindsvater
mit vollem Namen hieß. Oder sie hatte Gründe den Namen nicht zu nennen!
Vielleicht lieber ein Gerücht darüber, das der "Gutsherr" der Vater sei, als
die ehrliche Angabe, daß es der Knecht XY gewesen sei!?
Zu einer Heirat mussten die Eltern im Übrigen zustimmen. Das geschah i.d.R.
nicht, wenn die Kindsmutter nicht mindestens 21 war. Auch sonst gab es wohl
vielerlei Gründe von beiden Großväter des unehelichen Kindes in so einem
Fall die Zustimmung zu verweigert. Ein uneheliches Kind war vor wenigen
Generationen nun leider viel mehr als nur "nicht fein"...
Herzliche Grüße aus Jena
Volker Eikelmann => www.eikelmann.ch
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