Hallo Wolfgang,
vielen Dank fuer den "Latein" Hinweis, sehr hilfreich Vergessenes aufzufrischen. Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang auf die vorzueglich Arbeit bzgl. der Kriegsgraeber auf dem Franlkfurter Friedhof hinweisen.
Gruss Wolfgang R. Thun - http://thunpage.mysite.com
siehe
http://www.ahnenforschung-unger.de/grundlagen/1-0-0-1-e.html#H
Huius oder hujus im Kirchenlatein ist der Genitiv von "dieser", also "dieses" (dieses Ortes, dieses Menschen, aber eben NICHT dieses Jahres oder dieses Monats).
.................................................................................................
Lieber Georg Friederici
Du hast natürlich recht mit Deiner Übersetzung von "hujus". Es ist streng
genommen nicht zeitlich gemeint. Allerdings die Praxis sieht doch anders
aus. Ich habe eine ganze Reihe von Kirchenbucheintragungen aus dem XVIII.
Jahrhundert, wo eben gerade diese von mir angeführten Ausdrücke bzw.
Abkürzungen im zeitlichen Sinne verwendet wurden. Vielleicht spielte die
strenge Handhabung für die Herren Pfarrer nur eine untergeordnete Rolle. Zum
Beispiel findet man in dem Sterberegister evangelisches Kirchenbuch
Schladebach von 1735 folgenden Eintrag: ..... starb den 2. April vormittags
zwischen 7 und 8 Uhr und ward den 4.hujus mit einer Leichenpredigt begraben.
Ich denke, dieses kann man nur zeitlich interpretieren. Mein Hinweis war ein
Tipp für die Praxis, denn man kann sich bei alten Kirchenbüchern nicht immer
auf die strenge Verwendung der lateinischen Grammatik verlassen. Auch in
der von Dir zitierten Literaturstelle wird auf die vorkommende falsche
zeitliche Verwendung von hujus hingewiesen.
Grüße
Wolfgang Milkowski
E-mail: wmilkowski@online.de