Dienstmagd

Hallo liebe Forscher,

muss mich auch wieder mal melden und das gleich mit einer Frage an Euch.
Ich bin nun mit meiner Forschung auch schon wieder etwas weiter gekommen unter anderem durch die Hilfe vom Genealogen Zan in Breslau.

Nun w�rde ich gern in Erfahrung bringen, wie und wo gibt es eventuelle Aufzeichnungen von Dienstm�gden oder Gerichtsakten �ber uneheliche Kinder ?
Es handelt sich um meine Ur-ur-gro�mutter geb. 1866 und brachte 1885 meinen Ur-gro�vater unehelich zur Welt. Ein Name des Vaters wird nirgends aufgef�hrt, auch nicht auf der vorhandenen Geburtsurkunde, die ich besitze.

K�nnt Ihr mir einen Tipp geben, wo ich ansetzen k�nnte? Bin �ber jedes Dateil dankbar.

Dauersuche : FN / GAST, THAMM, REIMANN, KLENNER, LANGER, B�SLER, SCHOLZ,
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Gr��e aus dem Schwabenland
Maria

Hallo Maria,
auf einer später ausgestellten Geburtsurkunde oder gar einem Auszug aus dem
Standesamtsregister fehlen Zusatzbemerkungen. Bis zur kürzlichen Änderung
des Personenstandsgesetzes unterschied man außerdem zwischen Geburtsurkunde
und Abstammungsurkunde, wobei letztere die tatsächliche Abstammung enthielt,
die Geburtsurkunde nicht unbedingt den natürlichen Vater, wenn es einen
Stiefvater oder eine Adoption gab. Da hilft die Einsicht in das
Standesamtsregister, falls es dieses noch geben sollte.
Ansonsten gibt es mglw. Gerichtsakten, wenn es eine entsprechende
Verhandlung bzgl. der Vaterschaft gab.
Wenn Aber die Mutter keinen Vater angeben wollte oder auch nicht wußte, wer
der Vater war, dann gibt es auch keine Möglichkeit der nachträglichen
Feststellung. Das ist heut noch so.
Gruß aus dem bayerischen Allgäu in das Schwabenland
Ernst Schroeder - www.kolberg-koerlin.de -