Die Unehelichen

Guten Abend!

Dies scheint ja doch ein interessantes Thema zu sein. Ich habe einen Fall im Jahre 1796,
wo der Pfarrer ins Taufbuch geschrieben hat, 17 Monate nach der Beerdigung des Ehemanns,
dass der Witwe "uneheliches Söhnlein, dessen Vater bey Bestellung der Taufe nicht gemeldet
worden, sondern erst bey nächster Anherkunft des Herrn Gerichts-Directors bekannt gemacht
werden solle" getauft worden ist.

Als das Söhnlein 22 Jahre später in einem 20 km entfernten Ort heiratet, ist er plötzlich der 2te
eheliche Sohn, des vor 22 Jahren und 17 Monaten verstorbenen, ? Vaters ?

Auch der Paralleleintag in dem Wohn- und Geburtsort von Söhnlein lautet jetzt nicht mehr
unehelicher Sohn, sondern, wie clever, Pflegesohn des zweiten Ehemanns der Mutter.

Dies spielte zwar in Sachsen aber nur wenige Kilometer von der Grenze zu Schlesien entfernt.

Ich deute die Geschichte so, wie unehelich einer war, war am Ende auch eine Frage von Geld und
Einflußnahme.

Es sei denn, es gäbe noch eine andere Erklärung ...

Gruss Jürgen

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