Coblenz den 11. Dezember 1786.
Clemens Wenceslaus, Erzbischof und Churfürst.
„Die in dem neuen erzstiftischen Rituale enthaltene Vorschrift: daß die
Namen der Vater unehelicher Kinder von den Hebammen aus dem Munde der in
Geburtnöthen befindlichen Mütter vernommen, und den Seelsorgern zur
Eintragung in die Taufbücher angegeben werden sollen, wird, wegen ihrer,
Ehre und Glück eines Unschuldigen angreifen könnenden, weder der Mutter
noch dem Kinde Vortheil bringenden Folgen, dahin abgeändert, daß künftig
nur derjenige als Vater eines unehelichen Kindes in das Taufbuch
geschrieben werden soll, welcher sich selbst dafür darstellt, oder
dafür, durch ein rechtskräftiges Urteil der ordentlichen Behörde, im
Wege Rechtens erklärt worden ist.“
Eingesehen in J.J. Scotti „Sammlung der Gesetze und Verordnungen des
Churfürstentums Trier“, Teile -III, Nr. 835, erschienen 1832 in
Düsseldorf und online einsehbar in der Digitalen Sammlung der
Universität Bonn
[https://digitale-sammlungen.ulb.uni-bonn.de/ulbbnfb/content/titleinfo/2963976\]
Die Vorschrift, worauf sich der Verfasser bezieht, ist vermutlich:
Erneuert- und vermehrtes Land-Recht des Erz-Stifts Trier : durch den
Hochwürdigst-Durchlauchtigsten Herrn Herrn Carl Erzbischof Zu Trier,
(…)“ aus dem Jahre 1713, das sich auf der Website des
Landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz
[www.dilibri.de/ubtr/content/titleinfo/90820] bzw. auf der
vereinsinternen Website der WGfF, allein in diesem Landrecht geht es
fast ausschließlich um Erbangelegenheiten und ich habe den o.a. Bezug
nicht gefunden.
St. Wendel, 75 Jahre minus 8 Tage vor dem Festtag des hl. Josef, an dem
Task Force Hankins, Combat Command A, 10th Armored Division and 80th
Infantry Division, XX Corps of Patton's Third Army, European Theater of
Operations (ETO), die Stadt im Zuge der Operation "Undertone" besetzten
(was mit dem Thema nix zu tun hat, aber zeitlich hinkommt)
Roland Geiger