Liebe Liste, bei der Suche nach Ahnen aus Greiffenberg und Nieder Wiesa durchsuche ich auch Zeitungen aus den Jahren ab 1813 nach Geburtsanzeigen und schreibe sie in eine Liste.
In den Anzeigen steht z. B.
Greiffenberg 2. April 1814
Frau Handschuhmacher Wersig eine Tochter
Der Vater wird nur als Beruf, aber nie mit Nachnamen erwähnt.
Frage: Kann man davon ausgehen, daß Vater und Kind den gleichen Nachnamen haben wie die Mutter?
Hallo Kurt Kriegel,
etwas eigenartig ist der Text, aber nach meiner Auffassung ist das eine
eheliche Geburt. Die Frau [des] Handschuhmachers ....
Eine uneheliche Geburt wäre wohl 1814 nicht in der Zeitung veröffentlicht
worden, oder haben Sie dafür ein Beispiel gefunden?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Langfeldt
nein, ein Beispiel habe ich nicht.
Außer im eigenen Stammbaum.
Dort wird jemand 1843 in Greiffenberg Vater, und heiratet 1847 das 1. Mal in Aachen.
Es wird in allen Anzeigen der Beruf des Vaters und dessen Nachname genannt.
Manchmal auch der Vorname des Vaters.
Die Mutter wird nur mit dem Beruf und dem Nachnamen des Mannes, aber nie mit dem Vornamen erwähnt.
Beim Kind manchmal der Vorname, ansonsten mit Sohn oder Tochter.
Woher die Zeitung ihre Informationen hat weiß ich leider nicht.
Sehr geehrter Herr Kriegel,
wenn das Kind den gleichen Familiennamen hat wie die Mutter zum Zeitpunkt ihrer Geburt, dann ist das Kind ev. led. geboren. Väter werden rudimentär erwähnt. In meiner eigenen Ostdeitschen Familiengeschichte habe ich es mehrfach erlebt, das Monate nach der Geburt der Vater sein Kind als sein Kind anerkannt hat, meist in Verbindung das auch zeitnah eine Eheschließung stattgefunden hat.
Tratitionell hat in solchen Fällen die Frau und das led. geborene Kind seinem Familiennamen verloren und den Familiennamen des Mannes angenommen.
Gilt selbstverständlich nicht für heutige Zeiten, denn da ist freie Namenswahl. Genauere Info erhalten sie am Standesamt.
MFG Gunnhild Fenia geb. Schuster