Hallo Mitforscher,
könnte mir jemand bei der Deutung folgenden Textes aus dem Amtsblatt von
Münster aus dem Jahr 1854 behilflich sein?:
„Die gerichtliche Obligation der Eheleute Communal Empfänger Heinrich Lange
und Therese geb. Willing zu Lüdinghausen und des Wirthschafters Ludwig
Fuisting zu Nordkirchen d. d. Lüdinghausen 28. Juni 1838 über 800 Thaler zu
Gunsten des Postmeisters Bernhard Wesener, eingetragen Bd. 2 Fol. 30 des
Hypothekenbuchs von Datteln, ist verloren und deren Amortisation beantragt.
Es werden deshalb alle, welche an das erwähnte Dokument oder an die darin
bezeichnete Forderung als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand-Inhaber oder aus
irgend einem andern Grunde Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, sich
spätestens in dem auf den 11. December dieses Jahrs Vormittags 11 Uhr an
hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter Jungeblodt anberaumten
Termin zu melden, widrigenfalls sie mit denselben präcludiert werden, und
ihnen damit ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden, auch die
Amortisation des Dokuments erfolgen wird.“
Ich deute das so: Heinrich Lange, seine Ehefrau Therese Willing, sowie
Ludwig Fuisting (der Bruder des 1. Ehemanns von Therese Willing) hatten im
Jahr 1838 Schulden und haben deshalb bei Bernhard Wesener (das war ihr
Schwager) eine Hypothek über 800 Thaler aufgenommen. Bernhard Wesener hat
den Beleg darüber verloren, hat aber die Rückzahlung beantragt.
Könnte das so stimmen?
Und noch eine Frage dazu: Weiß jemand, ob es noch die Hypothekenbücher von
damals und die Obligationsprotokolle gibt (von Solingen und Hilden
existieren die noch bis ins 18. Jahrhundert zurück).
Danke vorab und viele Grüße,
Dirk (Fuisting)