Hallo Herr Caspritz, ich mled emich noch einmal zu Ihrer Anfrage.
ich habe aus dem Jahr 1726 einen Heiratseintrag aus dem
evangelisch lutherischen Kirchenbuch in Erlangen-Neustadt,
der mir einige R�tsel aufgibt:
Das 1. trifft zu das M�dchen war in guter Hoffung, sie war schwanger.
Deshalb
auch die Copulation in aller Stille, die Beiden hatten Gl�ck, ich kenne
F�lle
aus dem Kirchenbuch, da mu�te das M�dchen w�hrend der Predigt unter der
Kanzel knieen.
Donnerstag, den 9ten May (1726) Martin Caspariz, G�rtlers Gesell alhier Thomas
Caspariz, Maurers in Laubach ehel. Sohn mit seiner geschw�chten Barbara Magdalena > Bartlin, Meister Johann Georg Bartel Burgers und G�rtlers alhier Tochter mit > Genehmhaltung des l�bl. Justiz-Collegii alhier in der Stille copuliert worden.
Fragen:
1. hei�t geschw�cht schwanger, oder war sie krank?
Aus der Antwort auf diese Frage m�sste sich auch ergeben,
warum eine Genehmigung n�tig war und warum die Trauung
in aller Stille stattfand.
2. War das Justiz-Collegii eine kirchliche oder st�dtische Institution?
Das ist eine schwierige Frage. Bis etwa 1850 war die Justiz in gewisser
Sicht geteilt. Es gab die Stadtgerichte, f�r die niedere Gerichtsbarkeit
und die staatlichen Gerichte f�r die h�her Gerichtsbarkeit. Da die
Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft zu der niederen
Gerichtsbarkeit geh�rte, m��te meines Erachtens das Stadtarchiv Erlangen
zust�ndig sein. Ich kann mir nicht vorstellen, da� eine kirchl.
Einrichtung wie das Konsisitorium daf�r zust�ndig war.
3. Wo k�nnte die Genehmigung zu finden sein?
Wie oben schon gesagt evtl im Stadtarchiv Erlangen: Schlagwort
St�dtische Gerichtsbarkeit, Konsitorialakten sollten sich im
Staatsarchiv N�rnberg oder evtl im Landeskirchl. Archiv in N�rnberg oder
Regensburg finden.
mit freundlichen Gr��en.
Hel. Wolter
*hel.wolter@t-online.de*