Deutung des Wortes "geschwächt" in einem Heiratseintrag

Hallo,

ich habe aus dem Jahr 1726 einen Heiratseintrag aus dem
evangelisch lutherischen Kirchenbuch in Erlangen-Neustadt,
der mir einige Rätsel aufgibt:

Donnerstag, den 9ten May (1726)
Martin Caspariz, Gürtlers Gesell alhier Thomas
Caspariz, Maurers in Laubach ehel. Sohn mit seiner geschwächten
Barbara Magdalena Bartlin, Meister Johann Georg Bartel
Burgers und Gürtlers alhier Tochter mit Genehmhaltung
des löbl. Justiz-Collegii alhier in der Stille copuliert worden.

Fragen:

1. heißt geschwächt schwanger, oder war sie krank?
    Aus der Antwort auf diese Frage müsste sich auch ergeben,
    warum eine Genehmigung nötig war und warum die Trauung
    in aller Stille stattfand.
2. War das Justiz-Collegii eine kirchliche oder städtische Institution?
3. Wo könnte die Genehmigung zu finden sein?

Freundliche Grüße,
Diether (Caspritz)

Hallo Herr Caspritz,

das 1. trifft die Das M�dchen war in guter Hoffung, sie war schwanger. Deshab
auch die copulation in aller Stille, die Beiden hatten Gl�ck, ich kenne F�lle
aus dem Kirchenbuch, da mu�te das M�dchen w�hrend der Predigt unterd er
Kanzel knieen.

Helmut Wolter

Diether Caspritz schrieb:

Hallo,

ich habe aus dem Jahr 1726 einen Heiratseintrag aus dem
evangelisch lutherischen Kirchenbuch in Erlangen-Neustadt,
der mir einige R�tsel aufgibt:

Donnerstag, den 9ten May (1726)
Martin Caspariz, G�rtlers Gesell alhier Thomas
Caspariz, Maurers in Laubach ehel. Sohn mit seiner geschw�chten
Barbara Magdalena Bartlin, Meister Johann Georg Bartel
Burgers und G�rtlers alhier Tochter mit Genehmhaltung
des l�bl. Justiz-Collegii alhier in der Stille copuliert worden.

Fragen:

1. hei�t geschw�cht schwanger, oder war sie krank?
    Aus der Antwort auf diese Frage m�sste sich auch ergeben,
    warum eine Genehmigung n�tig war und warum die Trauung
    in aller Stille stattfand.
2. War das Justiz-Collegii eine kirchliche oder st�dtische Institution?
3. Wo k�nnte die Genehmigung zu finden sein?

Freundliche Gr��e,
Diether (Caspritz)

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*hel.wolter@t-online.de*

Hallo Herr Caspritz, ich mled emich noch einmal zu Ihrer Anfrage.

ich habe aus dem Jahr 1726 einen Heiratseintrag aus dem
evangelisch lutherischen Kirchenbuch in Erlangen-Neustadt,
der mir einige R�tsel aufgibt:

Das 1. trifft zu das M�dchen war in guter Hoffung, sie war schwanger.
Deshalb
auch die Copulation in aller Stille, die Beiden hatten Gl�ck, ich kenne
F�lle
aus dem Kirchenbuch, da mu�te das M�dchen w�hrend der Predigt unter der
Kanzel knieen.

Donnerstag, den 9ten May (1726) Martin Caspariz, G�rtlers Gesell alhier Thomas
Caspariz, Maurers in Laubach ehel. Sohn mit seiner geschw�chten Barbara Magdalena > Bartlin, Meister Johann Georg Bartel Burgers und G�rtlers alhier Tochter mit > Genehmhaltung des l�bl. Justiz-Collegii alhier in der Stille copuliert worden.

Fragen:

1. hei�t geschw�cht schwanger, oder war sie krank?
Aus der Antwort auf diese Frage m�sste sich auch ergeben,
warum eine Genehmigung n�tig war und warum die Trauung
in aller Stille stattfand.

2. War das Justiz-Collegii eine kirchliche oder st�dtische Institution?

Das ist eine schwierige Frage. Bis etwa 1850 war die Justiz in gewisser
Sicht geteilt. Es gab die Stadtgerichte, f�r die niedere Gerichtsbarkeit
und die staatlichen Gerichte f�r die h�her Gerichtsbarkeit. Da die
Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft zu der niederen
Gerichtsbarkeit geh�rte, m��te meines Erachtens das Stadtarchiv Erlangen
zust�ndig sein. Ich kann mir nicht vorstellen, da� eine kirchl.
Einrichtung wie das Konsisitorium daf�r zust�ndig war.

3. Wo k�nnte die Genehmigung zu finden sein?

Wie oben schon gesagt evtl im Stadtarchiv Erlangen: Schlagwort
St�dtische Gerichtsbarkeit, Konsitorialakten sollten sich im
Staatsarchiv N�rnberg oder evtl im Landeskirchl. Archiv in N�rnberg oder
Regensburg finden.

mit freundlichen Gr��en.

Hel. Wolter
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