Hallo Fred,
auf der folgenden Webseite Aufgebot – GenWiki findest
du mehr zum Thema kirchliches oder standesamtliches Aufgebot(alternativ:
Aufgebot (Eherecht) – Wikipedia ). In Deutschland wurde
das standesamtliche öffentliche Aufgebot 1998 abgeschafft. Beim Standesamt
in Österreich (siehe z.B.
Kleblach-Lind - RiS-Kommunal - Zentrum)
existieren Aufgebot und Aufgebotsverhandlungen noch immer. Das
"Aufgebot
bestellen" bedeutete, öffentlich kundzugeben dass die beiden heiraten
wollten und sich so zur Heirat anmeldeten. Bei der Aufgebotsverhandlung
beim Standesamt handelte es sich um eine persönliche Vorsprache der beiden
zukünftigen Eheleute, bei der amtlich überprüft wurde, dass kein
Ehehindernis bestand, z.B. dass sie alt genug waren, dass keine nahe
Blutsverwandschaft bestand und dass keiner der beiden Partner gegenwärtig
verheiratet war, bzw. - falls einer schon verheiratet war - dass er/sie
offiziell geschieden war oder die vorherige Ehe annulliert wurde.
Wenn derselbe Standesbeamte die Unterlagen deiner Eltern bei der
"Aufgebotsverhandlung" überprüft hatte, dann waren die beiden ihm bei der
standesamtlichen Heirat "der Persönlichkeit nach" bekannt, weil er sich
noch an die beiden Personen erinnern konnte.
Zwischen 1877 und 1998 durfte eine kirchliche Heirat nur nach einer
standesamtlichen Heirat stattfinden. Falls eine kirchliche Hochzeit
stattgefunden hat, muss sie nach den Daten auf den Standesamtsdokumenten
stattgefunden haben. Dies könnte unmittelbar im Anschluß sein oder auch
Wochen (manchmal Monate oder Jahre oder überhaupt nicht) später.
Viele Grüße aus den USA,
Birgit (Korioth-Schmitz)