für gefallene Soldaten war die Wehrmachtsauskunftstelle j e t z Deutsche
Dienststelle WASt in Berlin zuständig. Die Gräberoffiziere meldeten die
Gefallenen und die Grablage dorthin. Dort anfragen mit Namen und Geburtstag
und möglichst Geburtsort des Gefallenen und welchen Grund man für die
Nachfrage hat (Onkel, Tante,. Bruder, Schwester oder ähnlich).
<< Dort anfragen mit Namen und Geburtstag und möglichst Geburtsort des Gefallenen und welchen Grund man für die Nachfrage hat (Onkel, Tante, Bruder, Schwester oder ähnlich) >>
"Onkel" und "Tante" als Antragsteller ist nicht korrekt, denn es handelt sich hierbei nicht um Verwandte der direkten Linie.
Antwort darf aufgrund des WASt-Gesetzes von der WASt nur erteilt werden, wenn es sich beim Antragsteller für eine Auskunft um einen Verwandten der _direkten_ Linie handelt, wie ich gestern bereits erwähnte (also um Vater / Mutter, Sohn / Tochter, Enkel / Enkelin). Dies sollte auch gleich bei Antragstellung nachgewiesen werden!
Ebensowenig können Großneffen, Neffen, u. ä. Verwandte Auskunft erhalten. Verwandte aus nicht direkter Linie können sich aber eine Einverständniserklärung eines direkten Verwandten besorgen und diese dem Antrag beifügen.
Ich habe von der WASt Auskunft erhalten (ohne Einverständniserklärung) über
die beiden Brüder meines Vaters (gefallen bzw. an den Folgen der
Gefangenschaft verstorben) und über zwei Cousins meiner Mutter, also keine
direkten Verwandten. Ebenso erhielt ich Auskunft über einen Großonkel der
Mutter meiner Schwiegertochter, Ich muss allerdings dazu schreiben das die
Anfragen schon vor 5 oder 6 Jahren waren, Auf dem Anfragebogen hatte ich als
Anfragegrund "Familienforschung" angegeben.
Es könnte ggf. sein das sich auf Grund der großen Anfrageflut die
Gesetzeslage verändert hat und man heute da eine etwas striktere Auslegung
der Richtlinien fährt, siehe ja auch die lange Wartezeit. Mein Schwager hat
jetzt nach 10 Monaten seine Anfrage beantwortet bekommen.
eine Frage: was ist, wenn keine direkten Verwandten mehr vorhanden sind.
Mein Onkel starb im 2. WK. Sein Bruder, mein Vater, starb 2009. Seine Eltern sind schon lange tot.
Es gibt keine weiteren Geschwister.
Demnach bin doch dann ich der n�chste Verwandte, oder? Bekomme ich dann Ausk�nfte?
Einen sch�nen guten Morgen aus K�ln w�nscht
Eric (Ludemann)
stell deinen Antrag online mit dem Angabezweck "Familienforschung" und wenn
Du nach ca. vier Wochen keinen Brief von der WASt erhalten hast mit der
Aufforderung einen Nachweis zu erbringen dann wirst Du auch eine Antwort
erhalten, Voraussetzung ist dann allerdings das auch Unterlagen über deinen
Onkel vorhanden sind.
Zeitgleich würde ich aber auch beim VDK anfragen was dort für
Unterlagen/Einträge vorhanden sind.
in solche Fällen hilft es dem Antragsteller, wenn man die näheren Familienumstände - wie von Dir unten - einfach deutlich erläutert und glaubhaft darstellt, daß der Betreffende keine anderen direkten bzw. nächsten Verwandten mehr hat.
Gerade Familienforscher haben dazu ja i. d. R. alle nötigen Informationen vorliegen. Dann kann die WASt beauskunften.
Es ist allerdings, soweit muß ich mich präzisieren, der "nächste" Verwandte, der auskunftsberechtigt ist - "direkt" ist mißverständlich.
Ansonsten:
Die Einzelfälle der "Glückspilze" in der Liste, die ausnahmsweise trotzdem Auskunft erhalten haben, kann ich nicht kommentieren. Die WASt-Verordnung vom 29. März 1994 ist jedenfalls ganz eindeutig. Vielleicht wart Ihr ja die nächsten Verwandten oder es gab in Euren Anträgen Formulierungen, die es der WASt erleichterten, Auskunft zu erteilen ...
Ich kenne aus meiner Arbeit jedenfalls zahlreiche Gegenbeispiele.
Außerdem an alle eine Bitte zur Netiquette:
Nicht einfach den Antwortknopf drücken. Es ist für den Leser stets hilfreich und gewünscht, den Betreff dem tatsächlichen Inhalt / Thema einer Mail anzupassen - siehe oben. Mit der "Deutsche Kriegsmarine" hat dies alles nämlich nichts mehr zu tun ...