Moin zusammen,
in puncto Grab- / EM- / MIlitaria-Funde aus dem 2. Weltkrieg
bestehen
offensichtlich nach wie vor einige Irrtümer.
Der VDK ist in Sachen Erkennungmarken (EM) _nicht_ die richtige
Adresse!
Aufgabe des VDK ist u. a. die _Bergung_ der sterblichen Überreste
von
Gefallenen.
Über EM-Listen verfügt ausschließlich die WASt (Deutsche
Dienststelle,
<http://www.dd-wast.de/>\) in Berlin, die auch die Identifizierung
des
EM-Trägers vornimmt und die Angehörigen beachrichtigt.
Sollte es sich um die Notwendigkeit einer Bergung handeln, wird
die WASt
tätig und beauftragt den VDK.
Im Auftrag der WASt übernimmt dann der VDK die Bergung, dies
erfahrungsgemäß jedoch (wohl aus Kostengründen) fast
ausschließlich bei
umfangreicheren Gräberfeldern. Funde von Einzelgräbern werden
selten
bearbeitet.
Der VDK bettet auch sehr gerne ganze wiederhergestellte
und gepflegte sog. Heldenfriedhöfe um.
Z.B. Chodossowitschi in Belarus (nahe Rogatchew),
Soldatenfriedhof der 296 ID, in einem Wald ohne das hier jemals
irgendetwas gebaut werden müßte (beliebtes Argument des
VDK) hier sind von Privatpersonen 312 Grablagen 1999
identifiziert, vermessen (GPS: N 53°00414´O 030°07.776´), mit
Grabhügeln, Grabkreuzen und Namensschilder versehen worden:
Der VDK hat einen Ortsansässigen Verein für wenig Geld die Pflege
übertragen. Dieser Pflegevertrag wurde gekündigt und der
Friedhof verfällt, sodass man demnächst einen Grund zur
Umbettung hat. Der Massenfriedhof Schatkowo (nahe Bobruisk) für
60.000 Gefallene muß noch gefüllt werden. das ist nach Gesetz
"Störung der Totenruhe". Geldgier?
Einzelgräber auf zu finden und die Gebeine zum Umbetten
zu bergen ist nach meiner Einschätzung viel wichtiger, da man
hier noch Vermisstenschiksale klären könnte und diese Grablagen
demnächst nicht mehr zu lokalisieren sind. Aber nicht sehr
lukrativ!
*Korrekt ist also nur, wie hier schon erwähnt wurde, eine
ausführliche
Infomation über die Fundumstände an die **WASt, Berlin**,
begleitet
durch die Abgabe der EM an die WASt, die rechtlich nach wie vor
Eigentümerin aller damals ausgegebenen EM ist.*
Ganz wichtig ist allerdings, so die Bitte der WASt, bei einem
Grabfund
_nicht_ die EM an sich zu nehmen und vom Fundort zu entfernen,
sondern
den gesamten Fund unberührt in situ zu belassen und darüber
unverzüglich
die WASt zu informieren. Auf diese Weise können eingehende
Untersuchungen der Grablage erfolgen, die oft wertvolle
Zusatzinformationen liefern.
Es ist zudem ratsam, über solche Funde _auf keinen Fall mit
anderen
Personen zu sprechen_, da man nie sicher sein kann, daß auf diese
Weise
nicht auch Grabräuber an diese Informationen gelangen können (die
übrigens auch in Foren und Mailinglisten mitlesen!).
Die WASt gibt aufgrund des WASt-Gesetzes Auskunft ausschließlich
an
Angehörige in direkter Linie zum Vermißten / Gefallenen.
Ich selbst arbeite in solchen Fällen, die sich im Rahmen meines
Forschungsprojekts (s. Signatur) häufiger ergeben, bereits seit
langem
direkt mit meinen Ansprechpartnern der WASt zusammen.
Viele Grüße,
Jürgen