Liebe Frau Gegner-Sünkler,
im Goldbeck findet man die Antwort.
Es gibt ein Adeliges Vorwerk "Ponienken" mit 2 Feuerstellen, gehört zum
Landrätlichen Kreis Brandenburg, Justizkreris Pr. Eylau, Hauptamt Pr. Eylau,
Kirchspiel Eichhorn und Gerichtsobrigkeit Worienen.
Daneben gibt es noch "Gross-Poninken" und "Klein Poninken", Königliche
Erbpachtgüter, mit 4 bzw. 1 Feuerstelle, gehören zum Landrätlichen Kreis
Rastenburg, Justizkreis Pr. Eylau,. Hauptamt Bartenstein, Kirchspiel
Schönbruch und die Gerichtsobrigkeit ist der König.
Im Gemeindelexikon von 1905 findet man diese beiden Güter auch noch (Nr.
6.99 und 6. 166). Sie gehören zum Kreis Friedland, werden als Gutsbezirk und
Wohnplatz (Kl. P.) bezeichnet und gehören in allen Zuständigkeiten zu
Schönbruch. "Klein Poninken" ist dabei unter dem Gutsbezirk "Rambsen"
versteckt. Das Adelige Gut "Ponienken" findet man im Gemeindelexikon nicht
mehr.
Im Pfarr-Almanach von 1912 findet man Gross- und Klein Poninken als zur
Gemeinde Schönbruch eingepfarrt. "Ponienken" ist dort auch nicht mehr
aufgeführt. Ob dies nun eingegangen ist oder umbenannt wurde ist offen.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang sicherlich, aus welcher Zeit die
Erwähnungen dieses Gutsbezirkes in den Kirchenbüchern von Eichhorn stammen.
Vermutlich war "Ponienken" ein Vorwerk eines Gutes, das zum Orte Worienen
gehört - deshalb die Eingliederung in die Gerichtsobrigkeit (s.o.) - und
Worienen gehörte auch zum Kirchspiel Eichhorn.
Schönbruch und Eichhorn liegen viel zu weit auseinander und auch zu sehr in
verschiedenen politischen Ordnungseinheiten als dass man vermuten könnte,
dass diese drei Wohnplätze einmal kirchlich zusammengehört hätten und später
umgepfarrt worden wären. Es sind wohl immer völlig unterschiedliche Orte
gewesen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben.
Einen guten Tag noch wünscht aus dem schönen Münsterland
Hans-Christoph Surkau