Hallo Listies
meine Schwiegermutter wohnt heute in einem Haus, welches auf dem deutschen (gezeichneten) Plan dieser Ortschaft als Armenhaus bezeichnet wird. Auf anderen Ortsplänen habe ich den Ausdruck Gemeindehaus gefunden.
ich habe folgende Fragen:
Welche Bedeutung hatten diese Bezeichnungen?
Waren es Häuser, wo Instleute, Tagelöhner oder Knechte mit ihren Familien nach Dienstunfähigkeit bzw. im Rentenalter wohnen konnten?
Gab es Verpflichtungen der Gemeinden, solche Häuser vorzuhalten?
Wie wurden sie finanziert?
Mussten die Bewohner einen Mietzins berappen?
Die Definition bei Wikipedia befriedigt mich nicht.
mfG Bernd (Kazperowski)