Datenveröffentlichungen

Lieber Josef (Gietzen),
danke für den Hinweis zur Datenveröffentlichung. Der Datenschutz greift natürlich nur dort, wo Personen nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Neuere Sterbedaten finden sich in meiner Arbeit z.B. nur solche, die auch schon anderweitig veröffentlicht wurden. Bei Daten von lebenden Personen sind viele geschwärzt (nachprüfbar!), bei anderen besteht Einverständnis, was sogar schon so weit ging, dass sich jemand meldete und mich fragten, "weshalb bin ich nur teilweise aufgenommen, obwohl ich doch auch als verwandt genannt bin"? - Das Gesetz ist sicher gut, aber es kann und will die Umkehrung nicht verbieten. - Auch wenn sich jemand nachträglich anders besinnen würde, wäre ich immer bereit, veröffentlichte Daten zu schwärzen oder zu löschen. Ich habe z. B. von schwer erkrankten und dann verstorbenen Personen mehr Daten zur Veröffentlichung über ihre Krankheit bekommen, als ich veröffentlicht habe, weil ich sie von mir aus dann doch lieber zurückgehalten habe. --
Grüße an alle, die sich mit diesem Thema befassen oder befasst haben
      Armin (WEIGT) .