Datenschutzgründe

Hallo an alle Genealoginnen und Genealogen!

Kann mich mal jemand dafür sensibilisieren, was an einem
Eigentum an einem Grab datenschutzwürdig ist?

Gruß

Petr Rösel

Moin Petr,

roesel@mail.uni-mainz.de schrieb:

Kann mich mal jemand daf�r sensibilisieren, was an einem
Eigentum an einem Grab datenschutzw�rdig ist?

dasselbe, wie beim Eigentum an einem Haus oder Grundst�ck oder Fahrrad
oder oder oder: Die personenbezogenen Daten des Eigent�mers. Die
Frage, ob in diesen F�llen DU DEINE Daten als nicht sch�tzenswert
ansiehst, ICH MEINE aber sehr wohl, ist dabei unerheblich.

an Petr Rösel
Betr. Datenschutz für Grabstätten

Also echt, mein lieber Herr Rösel,

so eine blöde Frage sollte man nicht ins net stellen.

Wenn es keinen Datenschutz - auch für unsere Toten - gäbe, dann hätte ich
über diesen Weg längst ne tolle Wohnung ergattert.

Und auch wir, wir mehr oder weniger Hobby-Genealogen, haben längst kapieren
müssen, daß der Datenschutz sehr wohl ein Schutz ist.

Privat ist privat und bleibt privat. Und der Datenschutz ist noch lange
nicht so ausgereift, wie es eigentlich notwendig wäre.

Mal abgesehen davon, daß ich Ihre Fragestellung einfach nur dumm finde, gibt
es ja wohl genügend Möglichkeiten für uns Forscher, bei berechtigtem
Interesse, an Informationen zu kommen.

In diesem Sinne.

Lennart Jauch

An Herrn Jauch:
1. Namen, Geburtsdatum bzw. Todesdatum, sind nicht nur private Angelegenheiten.
2. Es gibt keine blöde Fragen, nur blöde Antworten.
MvG
Else Rustad