Liebe Listenmitglieder,
was ist im Hinblick auf den Datenschutz bei einer Veröffentlichung (sei es innerhalb der Verwandtschaft, bei einem Familientreffen von verschiedenen Familienzweigen oder auch auf der homepage) zu beachten? Leider habe ich keine eindeutige Antwort bei meiner Recherche im Internet und in diversen Mailarchiven gefunden, wann und was genau angegeben werden darf.
a.. Einmal heißt es 10 Jahre, an anderer Stelle 30 Jahre nach dem Todestag dürfen die (genauen) Daten bekannt gegeben werden bzw. (wenn das Sterbedatum unbekannt ist) 120 Jahre nach der Geburt.
b.. An der einen Stelle werden die Namen angegeben, an anderer Stelle steht stattdessen nur "Lebend".
c.. Es wird § 61 Personenstandsgesetz, dann wieder § 28 Bundesdatenschutzgesetz oder auch § 5 Bundesarchivgesetz zitiert.
Es ist ein viel diskutiertes Thema, aber irgendwie gibts da anscheinend auch verschiedene Antworten/Ansichten ... Weiß jemand etwas Genaues?
Viele Grüße
Angela