Hallo zusammen,
es mag ja sein das sich ihr euch als Genealogen / Familienforscher
benachteiligt
f�hlt, wenn ihr die Antwort erhaltet aus Datneschutzgr�nden wird keine
Auskuft
erteilt. Trotzdem ist es jedem Archivar/ ect. gesetzlich verboten
Privatleute /
Forscher an personenbezogenen Daten heranzulassen, es sei denn sie k�nnen
nachweisen, das sie Enkel, Kinder ect. sind.
Das Problem mit dem Datenschutz ist sicher eine Sachse die wenige verstehen,
ist
aber leider so. Die meisten Leute akzeptieren es auch bei uns. Wir, die
Deutsche
Zentralstelle f�r Genealogie, lassen genauso wenig die Leute an unsre
Best�nde
heran. Wie w�rde es denn um die Erhaltung stehen, wenn jeder mal nach seinem
Namen
suchen d�rfte. Auch aus diesem Grund bekommt keiner bei uns ein Original
Kirchenbuch
in die Hand, auch weil die Leute teilweise so mies waren und einfach Seiten
herausgerissen haben.
Klar ist es so, das die Listen ect. bei der Erlassung des
Bundesarchivgesetzes keine
Rolle spielten, das hei�t man k�nnte heutzutage anregen, das �ber die
jetzige
Datenschutzregelung in desem Fall nochmals nachgedacht wird.
Aber das wird mit Sicherheit nicht viel �ndern, denn auch die Standes�mter
sind
nicht verpflichtet Auskunft zugeben, wenn jemand wegen seiner
Familienforschung
Auskunft haben m�chte.
Was denkt ihr wie oft jeder bei uns einfach den Leuten die 3 / a / 5 Kartons
mit
Karteikarten gern in die Hand dr�cken w�rde uns sagt "sucht selbst die
jeweilige
Karteikarte heraus". Es geht einfach aber garnicht, weil uns dann wer wei�
wie viele
Leute auf der Pelle hocken w�rden, weil wir ihre pers�nlichkeitsrechte
verletzt
haben.
Vielleicht schlie�t ihr euch zusammen und schickt einen Brief an das
Bundesarchiv,
das sie den Datenschutz �berdenken inbezug auf HOK ect.
Ich bin auch leidenschaftliche Familienforscherin, sehe aber leider auch den
Standpunkt aus der Sicht der Archivarin.
MFG Anne