Liebe Listenmitglieder,
ich habe in den letzten Tagen die Diskussion um den Datenschutz interessiert
verfolgt. Die Beitr�ge, die ich hier nicht bewerten will, gehen meiner
Meinung nach allerdings an der konkreten Rechtslage vorbei. Ich kann ja
verstehen, dass es f�r einen Genealogen schmerzlich ist auf die �ffentliche
Darstellung von Daten verzichten zu m�ssen, nur weil ein "Betroffener" damit
nicht einverstanden ist. Aber die aktuelle Rechtlage einfach zu ignorieren
hilft hier auch nicht weiter! Mein Bestreben ist es es hier auch nur etwas
Klarheit in die Diskussion zu bringen.
Das Bundesverfassungericht entschied im Jahre 1983 im Zusammenhang mit der
damals anstehenden Volksz�hlung �ber die Verwendung und Darstellung von
pers�nlichen Daten. Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat jeder ein Recht auf
freie Entfaltung seiner Pers�nlichkeit. (Informationelles
Selbstbestimmungsrecht)
Daraus folgert:
Die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen
der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung,
Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner pers�nlichen Daten voraus.
Das Grundrecht gew�hrleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen
grunds�tzlich selbst �ber die Preisgabe und Verwendung seiner pers�nlichen
Daten zu entscheiden.
Pers�nliche oder auch personenbezogene Daten sind Einzelangaben �ber
pers�nliche oder sachliche Verh�ltnisse einer bestimmten oder bestimmbaren
nat�rlichen Person (Betroffene Person). Zu diesen Daten z�hlen u. a. Name,
Alter, Familienstand.
Beh�rden d�rfen Daten nur speichern auf der Grundlage von Gesetzen. In den
einzelnen Bundesl�ndern regeln die Datenschutzgesetze lediglich den Schutz
der Daten der B�rger gegen�ber den Beh�rden.
Weitere Informationen sind zum Beispiel �ber das Internet bei den
Landesbeauftragten f�r den Datenschutz abrufbar.
In der Hoffnung etwas Licht in das Dunkel der rechtlichen Situation gebracht
zu haben,
mit freundlichen Gr��en aus Detmold
Hans-Dieter Hibbeln
Hans-Dieter Hibbeln schrieb:
Liebe Listenmitglieder,
ich habe in den letzten Tagen die Diskussion um den Datenschutz interessiert
verfolgt. Die Beitr�ge, die ich hier nicht bewerten will, gehen meiner
Meinung nach allerdings an der konkreten Rechtslage vorbei. Ich kann ja
verstehen, dass es f�r einen Genealogen schmerzlich ist auf die �ffentliche
Darstellung von Daten verzichten zu m�ssen, nur weil ein "Betroffener" damit
nicht einverstanden ist. Aber die aktuelle Rechtlage einfach zu ignorieren
hilft hier auch nicht weiter! Mein Bestreben ist es es hier auch nur etwas
Klarheit in die Diskussion zu bringen.
Das Bundesverfassungericht entschied im Jahre 1983 im Zusammenhang mit der
damals anstehenden Volksz�hlung �ber die Verwendung und Darstellung von
pers�nlichen Daten. Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat jeder ein Recht auf
freie Entfaltung seiner Pers�nlichkeit. (Informationelles
Selbstbestimmungsrecht)
Daraus folgert:
Die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen
der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung,
Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner pers�nlichen Daten voraus.
Das Grundrecht gew�hrleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen
grunds�tzlich selbst �ber die Preisgabe und Verwendung seiner pers�nlichen
Daten zu entscheiden.
Pers�nliche oder auch personenbezogene Daten sind Einzelangaben �ber
pers�nliche oder sachliche Verh�ltnisse einer bestimmten oder bestimmbaren
nat�rlichen Person (Betroffene Person). Zu diesen Daten z�hlen u. a. Name,
Alter, Familienstand.
Beh�rden d�rfen Daten nur speichern auf der Grundlage von Gesetzen. In den
einzelnen Bundesl�ndern regeln die Datenschutzgesetze lediglich den Schutz
der Daten der B�rger gegen�ber den Beh�rden.
Weitere Informationen sind zum Beispiel �ber das Internet bei den
Landesbeauftragten f�r den Datenschutz abrufbar.
In der Hoffnung etwas Licht in das Dunkel der rechtlichen Situation gebracht
zu haben,
mit freundlichen Gr��en aus Detmold
Hans-Dieter Hibbeln
Im vorigen Jahr habe in Sachen Datenschutz per E-Mail bei der
Datenschutzbeauftragten NRW angefragt.
Darauhin erhielt ich eine schriftliche Antwort. Abschriften der
Anfrage und der Antwort nachstehend.
Meine E-Mail an die Datenschutzbeauftragte NRW: