Datenschutz

holsteinerdeern@t-online.de wrote:

der Datenschutz erlischt erst, 30 Jahre nach Tod oder wenn kein
Sterbedatum vorhanden, Alter von 110 Jahren

Da der Datenschutz nur für lebende Personen gilt, endet er automatisch mit dem
Tod der betreffenden Person. Die 110 Jahre sind nur eine Hilfe abzuschätzen,
ob die Person noch leben.

Mehr zu dem Thema gibt es im GenWiki:
<Alles was Recht ist – GenWiki;

Gruß,
Jesper

- --
Jesper Zedlitz E-Mail : jesper@zedlitz.de
                  Homepage : http://www.zedlitz.de
                  ICQ# : 23890711

Danke Herr Zedlitz,
ich las mir die Seite in Genwiki durch. Werde aber vorsichtshalber nur
Daten ins Netz stellen, bei denen ich keine Schwierigkeiten bekommen
kann.
Gruß Renate aus Stade

Hallo zusammen!

veröffentlichte in der

Liste FamNord eine Info aus der Bayern Liste zum Personenstandsgesetz. Es
ging hier darum,

dass am 01.01.2009 das Gesetz zur Reform des Personenstandsgesetzes in Kraft
trat.

Jeder kann diesen Beitrag im Archiv nachlesen.

Mit freundlichem Gruß, Herbert (Helms)