Einen schönen guten Morgen aus dem verregneten Sauerland,
ich habe da mal ne Frage bezüglich des Datenschutz.
Ich habe zu meinem 30. Geburtstag eine gebundene Zeitung für den Oktober
1965 bekommen.
Gestern Abend im Bett *lach* hatte ich mir überlegt, die mal die
Todesanzeige online zu stellen, aber ich
weiß nicht ob ich mich damit strafbar mache, deshalb meine Frage an die
alten Hasen hier, die sich mit dem Datenschutz gut auskennen.
Darf ich das machen???
Es handelt sich glaube ich um den Kreisanzeiger der für den Märkischen Kreis
zuständig ist.
Lieben Gruß
Jutta