Datenschutz

Einen schönen guten Morgen aus dem verregneten Sauerland,

ich habe da mal ne Frage bezüglich des Datenschutz.
Ich habe zu meinem 30. Geburtstag eine gebundene Zeitung für den Oktober
1965 bekommen.
Gestern Abend im Bett *lach* hatte ich mir überlegt, die mal die
Todesanzeige online zu stellen, aber ich
weiß nicht ob ich mich damit strafbar mache, deshalb meine Frage an die
alten Hasen hier, die sich mit dem Datenschutz gut auskennen.

Darf ich das machen???

Es handelt sich glaube ich um den Kreisanzeiger der für den Märkischen Kreis
zuständig ist.

Lieben Gruß

Jutta

Hallo Jutta,

also ich denke:
es sind Anzeigen in einer öffentlichen Zeitung.
Da die Daten schon einmal veröffentlicht wurden, dürfte es keinerlei Probleme geben.
Die Zeitungen kann man doch sicherlich auch in einer Bibliothek bekommen, also nix mit Datenschutz.

Zur Sicherheit kannst Du ja nur die Namen mit den Jahreszahlen(ohne genaues Tagesdatum) reinsetzen.

Gruß
Andreas

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