Datenschutz (fwd)

Weitergeleitete Nachricht!

Lieber Herr Neugebauer!

Noch ein Widerspruch:
Wir diskutierten nicht �ber den Datenschutz,
sondern �ber die Datenschutzgesetze.
EU-Gesetze betreffend Datenschutz sind meiner
Meinung nach noch nicht in
Sicht.

Um zum urspr�nglichen Thema zur�ckzukommen:
Mir ging es darum, da� das Personenstandsgesetz
EINDEUTIG regelt, da� nicht nur die Altmatriken
(das sind in �sterreich die Matriken zwischen
1784 und 1939, und in Deutschland vor 1875),
sondern auch die standesamtlichen Aufzeichnungen
nach 1939 (und nach 1875 in Deutschland)
f�r die eigene Familienforschung verwendet werden
d�rfen; ja ganz im Gegenteil: die Standes�mter
sogar verpflichtet sind, diese Daten der EIGENEN
Vorfahren zur Verf�gung zu stellen. NICHT zur
Verf�gung gestellt
m�ssen Daten von Geschwistern von Vorfahren.

Mit freundlichen Gr��en,

Ing. Felix Gundacker
professional genealogist for Austria, Bohemia and
Moravia