Datenschutz - auch hier gültig

Hallo Liebe Leser und vor allem Schreiberinnen,

ich möchte noch mal alle daran erinnern, daß dies eine _öffentliche_ Liste ist.

Damit verbietet es sich Daten von anderen Menschen zu posten, ohne daß deren ausdrückliche (schriftliche) Erlaubnis vorliegt.

Schutzfristen:
Geburten: 110 Jahre
Sterbefälle: 30 Jahre
Heiraten: 80 Jahre

Man hilft insbesondere alten Leuten nicht, wenn man ihre Lebensdaten für die Suche nach Vorfahren im Internet öffentlich postet.

Also: Erst Hirn einschalten und dann schreiben.

Viele Grüße

Jutta

ich möchte noch mal alle daran erinnern, daß dies eine _öffentliche_ Liste ist.

Damit verbietet es sich Daten von anderen Menschen zu posten, ohne daß deren ausdrückliche (schriftliche) Erlaubnis vorliegt.

Ja, das ist ein wichtiger Hinweis!

Schutzfristen:
Geburten: 110 Jahre
Sterbefälle: 30 Jahre
Heiraten: 80 Jahre

Das sind allerdings die Schutzfristen für Archive. Für uns ist wichtig,
dass keine personenbezogenen Daten lebender Personen veröffentlicht
werden dürfen, unabhängig von Fristen. Wobei man mit 110 Jahren nach der
Geburt wohl derzeit ziemlich auf der sicheren Seite sein dürfte.

Aber: Daten verstorbener Personen unterliegen keinem Datenschutz - siehe
DSGVO Erwägungsgrund 27 <https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-27/&gt;

Schöne Grüße
Jesper (Zedlitz)