Hallo werte Wissende,
ich m�chte auf meiner Homepage eine Datenbank einrichten, wo jede Familienforscher selbst�ndig Daten einstellen kann, bei denen Bezug auf meinen Familiennamen genommen wird.
Ich habe keinerlei Ahnung, wie so etwas gemacht wird und hoffe auf praktische Hinweise. Vorzugsweise sollte eine Open Source Anwendung zum Einsatz kommen.
Beste Gr��e
Thomas
Thomas Liebert - - 09328 Lunzenau wrote:
ich möchte auf meiner Homepage eine Datenbank einrichten, wo jede Familienforscher selbständig Daten einstellen kann, bei denen Bezug auf meinen Familiennamen genommen wird.
Ich habe keinerlei Ahnung, wie so etwas gemacht wird und hoffe auf praktische Hinweise. Vorzugsweise sollte eine Open Source Anwendung zum Einsatz kommen.
Schau Dir mal PhpGedView an.
Du solltest wissen, dass die Übertragung der personenbezogenen Daten auf Deine Homepage eine Weitergabe an Dritte ist und unter den Datenschutz fällt. Alle Daten, die Du dort ablegst bedürfen der Zustmmung der entsprechenden Personen (sofern sie noch leben).
Auch ein passwortgeschützter Zugriff führt nicht zu geschützten Daten, wenn die Daten unverschlüsselt auf dem Server liegen.
MfG, Metti.
Hallo, Thomas!
Nur mal eine Frage aus purer Neugier ...
Vorzugsweise sollte eine Open Source Anwendung zum Einsatz kommen.
Warum legst du Wert auf OpenSource ...?
Willst du selbst mitprogrammieren ...?
Dann w�re auch eine reine Eigenprogrammierung eine Alternative.
Bei dem Thema "OpenSource" habe ich immer das Gef�hl, dass alle Welt dar�ber spricht, aber keiner mitprogrammieren m�chte ... 
Gru�, Dirk.
Hallo Dirk,
das Problem ist, da� einzelne Programmierer keine Lust mehr haben, anderweitig �berlastet sind (s. Dynas-Tree) oder einfach das Zeitliche segnen. Dann steht der Anwender im Regen und mu� seine Organisation oder Arbeitsweise umstellen.
Das ist bei guter Open Source kaum notwendig, da eine Gemeinschaft eher "�berlebt". Zur Not k�nnte ich meine beiden S�hne bei Problemen konsultieren.
Ich nutze zum Beispiel auch Open Office und bin f�r meine Anspr�che recht zufrieden.
�brigens hat die �bergro�e Mehrheit der Anwender nicht an Microsoft-Programmen mitprogrammiert, mu� diese bezahlen und unterwirft sich der Marktmacht des Monopolisten. Das m�chte ich in Zukunft weitgehend vermeiden.
Beste Gr��e
Thomas
Thomas Liebert - - 09328 Lunzenau wrote:
das Problem ist, daß einzelne Programmierer keine Lust mehr haben, anderweitig überlastet sind (s. Dynas-Tree) oder einfach das Zeitliche segnen. Dann steht der Anwender im Regen und muß seine Organisation oder Arbeitsweise umstellen.
Nur weil das Programm nicht mehr gepflegt wird, sind nicht gleich Deine ganzen Daten verschwunden. Du kannst das Programm weiterhin nutzen.
Das ist bei guter Open Source kaum notwendig, da eine Gemeinschaft eher "überlebt". Zur Not könnte ich meine beiden Söhne bei Problemen konsultieren.
So so, die kennen sich mit allen Programmiersprachen aus?
unterwirft sich der Marktmacht des Monopolisten. Das möchte ich in Zukunft weitgehend vermeiden.
Dann reicht es möglicherweise auch PAF zu verzichen. Jedoch gibt es bei den Genealogieprogrammen keine solche Monoplstellung. Selbst PAF ist eines von vielen. Zugegeben ein gutes.
MfG, Metti.
Ich nutze über meine HP FamilyOne und habe so langsam das Gefühl, das der
Admin auch keine Lust mehr hat zur Pflege, zumal das Programm kostenfrei
ist. Ich habe schon mehrfach auf Programmierfehler hingewiesen, aber es
passiert absolut nichts zur Behebung der Mängel.
FG
Peter (Meister)
Peter Meister wrote:
Ich nutze über meine HP FamilyOne
Ich habe dort nichts gefunden, was Hinweise auf die Art der Datenübertragung und die Sicherung auf deren Server anbelangt.
So wie ich die Datenschutzbestimmungen diesbezüglich lese, ist die unverschlüsselte Übertragung und/oder Sicherung auf nicht eigener Hardware eine Übermittlung an Dritte. Diese Übermittlung erfordert das Einverständnis der betraoffenen Personen.
Wenn man also vorhat, Personendaten der eigenen Genealogie dort zu verwalten, hat man lebende Personen davon in Kenntnis zu setzen und die Erlaubnis einzuholen.
Ich habe schon mehrfach auf Programmierfehler hingewiesen, aber es
passiert absolut nichts zur Behebung der Mängel.
Das ist ärgerlich. 
Allerdings kann das auch bei OpenSource passieren. Gerade kleinere Projekte mit ein oder zwei Programmierern leben nicht unbedingt ewig.
MfG, Metti.
Hallo,
Du solltest wissen, dass die Übertragung der personenbezogenen Daten
auf Deine Homepage eine Weitergabe an Dritte ist und unter den
Datenschutz fällt. Alle Daten, die Du dort ablegst bedürfen der
Zustmmung der entsprechenden Personen (sofern sie noch leben).
In welcher Rechtsvorschrift soll das stehen? bitte Quellenangabe.
(Nach § 1 Bundesdatenschutzgesetz
(http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg03.htm#1) gilt dieses
Gesetz *nicht* für die ausschließlich private Ahnenforschung!)
Auch ein passwortgeschützter Zugriff führt nicht zu geschützten
Daten, wenn die Daten unverschlüsselt auf dem Server liegen.
Diese Aussage kann man nicht so pauschal stehen lassen. "Kommt darauf an."
(auf die technischen Einzelheiten, wie es gemacht ist). Außerdem müßte erst
der Begriff "geschützte Daten" definiert sein.
Grüße
Ulrich Kretschmer
Ulrich Kretschmer wrote:
Du solltest wissen, dass die Übertragung der personenbezogenen Daten
auf Deine Homepage eine Weitergabe an Dritte ist und unter den
Datenschutz fällt. Alle Daten, die Du dort ablegst bedürfen der
Zustmmung der entsprechenden Personen (sofern sie noch leben).
In welcher Rechtsvorschrift soll das stehen? bitte Quellenangabe.
Das von Dir zitierte Bundesdatenschutzgesetz. Such dort mal nach dem Begriff "Dritte". Besonders beachten solltest Du §33.
(Nach § 1 Bundesdatenschutzgesetz (http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg03.htm#1) gilt dieses Gesetz* nich*t für die ausschließlich private Ahnenforschung!)
Kann ich dort nicht lesen. Dort ist davon die Rede:
"(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
...
3 nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten."
Somit gilt das Gesetz auch für private Ahnenforscher.
Oder meinst Du etwas anderes?
Auch ein passwortgeschützter Zugriff führt nicht zu geschützten
Daten, wenn die Daten unverschlüsselt auf dem Server liegen.
Diese Aussage kann man nicht so pauschal stehen lassen. "Kommt darauf an." (auf die technischen Einzelheiten, wie es gemacht ist). Außerdem müßte erst der Begriff "geschützte Daten" definiert sein.
OK, ersetz "geschützte Daten" durch "personenbezogene Daten".
Bundesdatenschutzgesetz:
"§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)."
MfG, Metti.
PS: Meine Einschätzung. Wenn jemand anderer Ansicht ist, oder es besser/genauer weiß als ich es hier wiedergebe, möge er das kundtun!
Ulrich Kretschmer wrote:
>> Du solltest wissen, dass die Übertragung der personenbezogenen Daten
>> auf Deine Homepage eine Weitergabe an Dritte ist und unter den
>> Datenschutz fällt. Alle Daten, die Du dort ablegst bedürfen der
>> Zustimmung der entsprechenden Personen (sofern sie noch leben).
>
> (Nach § 1 Bundesdatenschutzgesetz gilt dieses
> Gesetz* nich*t für die ausschließlich private Ahnenforschung!)
Kann ich dort nicht lesen. Dort ist davon die Rede:
"(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten durch
...
3 nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder
die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen
oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder
familiäre Tätigkeiten."
Somit gilt das Gesetz auch für private Ahnenforscher.
Oder meinst Du etwas anderes?
Hallo,
ursprünglich war ich der Meinung, daß es sich bei ausschließlich privater
Ahnenforschung um "persönliche oder familiäre Tätigkeiten" handelt - sodaß
das BDSG nicht gilt. Habe jetzt aber nochmal nachgeforscht und bin dabei auf
dieses gestoßen:
http://list.genealogy.net/mailman/archiv/oldenburg-l/2003-06/msg00029.html
Dort wird von kompetenter Stelle die Meinung vertreten, daß eine
Veröffentlichung im Internet die Grenze der persönlichen/familiären
Tätigkeiten überschritten wird, sodaß das BDSG gilt.
Wichtig ist auch noch folgendes:
> > Nach Maßgabe des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG dürfen Sie die
> > personenbezogenen Daten Dritter im Internet veröffentlichen,
> > wenn die Daten allgemein zugänglich sind, es sei denn, dass das
> > schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der
> > Veröffentlichung gegenüber Ihrem Interesse an der
> > Veröffentlichung Ihrer Forschungsergebnisse offensichtlich
> > überwiegt. Voraussetzung ist also insbesondere, dass die Daten aus
> > für die Öffentlichkeit allgemein und frei zugänglichen Quellen
> > stammen.
> > Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, ist eine
> > Veröffentlichung der Daten im Internet nur mit Einwilligung der
> > betroffenen Person zulässig.
D.h. nicht in jedem Falle ist eine Einwilligung nötig.
Grüße
Ulrich Kretschmer
Hallo Listies,
es ist dies ein Thema (Genealogie und Datenschutz), dass immer mal wieder durch diverse Mailinglisten geistert.
Es ist - wie jeder zugeben wird - ein ziemlich vielschichtiges Thema.
Da werden Datenschutzbestimmungen mit
a) kirchlichen Datenschutzgesetzen;
b) der Wahrung des Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung";
c) dem "allgemeinen Pers�nlichkeitsrecht" aus Art. 2 GG;
d) den unterschiedlichen Archivgesetzen der Kirchen und der Bundesl�nder
e) der Verletzung im Privatrechtsbereich (� 823 BGB), woraus sich Schadensersatzanspr�che herleiten lassen;
u.a.
zusammengew�rfelt, ein paarmal umger�hrt und dann ein einzelnes Kriterium herausgefischt und in einem anderen Zusammenhang dargestellt (z.B. : Datenschutz gilt nur f�r 90 Jahre oder 110 Jahre oder 70 Jahre). Da werden also Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit Bestimmungen von Archivgesetzen vermengt 
Den vorgenannten Bestimmungen stehen andere Bestimmungen gegen�ber :
a) Recht auf freie Meinungs�u�erung
b) Recht, sich aus allgemein zug�nglichen Quellen zu informieren
(Art. 5 Grunggesetz)
Hier tut sich ein starkes Spannungsfeld zwischen diesen beiden grundgesetzlich verb�rgten Rechten auf.
Auf alle F�lle gilt:
� 1 Absatz 2 Nr. 3 BDSG i.V.m. � 27 Absatz 1 Satz 2 BDSG findet dann keine Anwendung, wenn die Datenverarbeitung "ausschlie�lich f�r private oder famili�re T�tigkeiten" erfolgt.
In diesen F�llen findet das Bundesdatenschutzgesetz deshalb auf Hobbygenealogen keine Anwendung.
Es n�tzt auch nichts, wenn jemand sagt: "Du solltest wissen . . ."
Jedenfalls macht das ein Verbot nicht dringender 
Viele Gr��e
Heinz (Schlutow)
Ulrich Kretschmer wrote:
http://list.genealogy.net/mailman/archiv/oldenburg-l/2003-06/msg00029.html
Dort wird von kompetenter Stelle die Meinung vertreten, daß eine Veröffentlichung im Internet die Grenze der persönlichen/familiären Tätigkeiten überschritten wird, sodaß das BDSG gilt.
Diese Ansicht hatte ich in meinem Ursprungsposting ebenfalls vertreten und geht auch aus §1 BDSG hervor.
Nach Maßgabe des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG dürfen Sie die
personenbezogenen Daten Dritter im Internet veröffentlichen,
wenn die Daten allgemein zugänglich sind, es sei denn, dass das
schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der
Veröffentlichung gegenüber Ihrem Interesse an der
Veröffentlichung Ihrer Forschungsergebnisse offensichtlich
überwiegt. Voraussetzung ist also insbesondere, dass die Daten aus
für die Öffentlichkeit allgemein und frei zugänglichen Quellen
stammen.
Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, ist eine
Veröffentlichung der Daten im Internet nur mit Einwilligung der
betroffenen Person zulässig.
OK, welche Daten z.B. Deiner Elter, oder Geschwister sind denn ohnehin öffentlich zugänglich?
Möglicherweise der Telefonbucheintrag. Mit viel Glück das Geburtsdatum. In den wenigsten Fällen der Geburtsort oder die Ehedaten. Fast nie die Taufdaten.
Somit dürftest Du allenfalls Name und Geburtsdatum veröffentlichen. Mit wem die Personen verheirtatet sind, wäre genauso zu verschweigen wie die Kinder. So ist Deine gesamte Genealogie allenfalls eine Namensammlung.
Oder wie siehst Du die Sache?
D.h. nicht in jedem Falle ist eine Einwilligung nötig.
Na, das werden aber seltene Einzelfälle sein, in denen jemand seine Biografie auf der eigen Homepage veröffentlicht hat. Verwandschaftliche Zusammenhänge wirst Du aber auch dort nur selten finden.
MfG, Metti.
Moin sanddorn,
^^^^^^^^^^[Tip: vollst�ndigen Namen im Mailprogramm eintragen!]
zur Mail vom Sun, 26 Aug 2007 18:04:32 +0200:
Auf alle F�lle gilt:
� 1 Absatz 2 Nr. 3 BDSG i.V.m. � 27 Absatz 1 Satz 2 BDSG findet dann keine
Anwendung, wenn die Datenverarbeitung "ausschlie�lich f�r private oder
famili�re T�tigkeiten" erfolgt.
Nur ist eine Ver�ffentlichung eben nicht mehr "ausschlie�lich privat oder
famili�r"...
Gru�
Gerd (Schmerse)
sanddorn wrote:
Auf alle Fälle gilt:
§ 1 Absatz 2 Nr. 3 BDSG i.V.m. § 27 Absatz 1 Satz 2 BDSG findet dann keine Anwendung, wenn die Datenverarbeitung "ausschließlich für private oder familiäre Tätigkeiten" erfolgt.
In diesen Fällen findet das Bundesdatenschutzgesetz deshalb auf Hobbygenealogen keine Anwendung.
Soweit stimme ich Dir zu.
Hier ging es aber um die Übermittlung der Daten auf einen Server (Internet) und somit der Übermittlung an Dritte. Das ist dann nicht mehr "ausschließlich für private oder familiäre Tätigkeiten".
So meine Einschätzung. Darum auch mein Hinweis auf verschlüsselte Übertragung zum und Sicherung auf dem Server. Damit ließe sich möglicherweise der "Dritte" außen vor belassen.
Es nützt auch nichts, wenn jemand sagt: "Du solltest wissen . . ."
Jedenfalls macht das ein Verbot nicht dringender 
Verstehe ich nicht.
Natürlich sollte jemand über die gesetzlichen Bestimmungen in dieser Runde informiert werden, bevor er sie verletzt. Im Extremfall kommt noch jemand auf die Idee, eine Abmahnung zu verschicken (wobei ich hier nicht sehe, wer das dürfte und auf welcher Grundlage).
MfG, Metti.
Hallo Thomas,
schau mal unter http://www.phpgedview.net - benutze aber die englische Seite f�r den aktuellen Download (ist auch in deutsch). Ich denke, das beinhaltet alles, was Du brauchst. Voraussetzung: Dein Web muss PHP und MySQL haben.
Sofern Du eine lokale Installation von PHP und MySQL hast, kannst Du es auch erst mal lokal testen.
Gru�
Markus
Thomas Liebert - - 09328 Lunzenau wrote: