"Das PersonenstandsReformgesetz ist ..."

Da meine erste email wohl in irgendeinem Filter verschwunden ist, hier nun
eine entschärfte Fassung:

Hallo zusammen,

bevor jetzt reihenweise geklagt wird, sollte jeder sich informieren, in
welches Archiv das Standesamt seines Vertrauens die Bücher abgibt.

Für Magdeburg hatten wir schon ein Beispiel. Auch das Standesamt Dresden
wird die Bücher ins Archiv abgeben. Ich soll ab 1.1.2009 dort wegen eines
Sterbeintrages 1895 nachfragen.

Eine interessante Diskussion gab es beim sog. 5. Detmolder Sommergespräch
(habe ich auch zum ersten Mal gehört). Dort referierten ein Vertreter des
Innenministeriums NRW, ein Standesbeamter zugleich Vertreter des
Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Westfalen-Lippe
e.V. , der Geschäftsführer der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie
und Familienforschung (WGGF) und einige mehr zu o.g. Thema "Das
PersonenstandsReformgesetz ist ...".

Eine wesentliche Aussage: Ab dem 1. Januar 2009 werden nach 30, 80 bzw.
110 Jahren zunächst folgende Register für die Forschung zugänglich:
Sterberegister bis einschließlich 1978, Heiratsregister bis 1928 und
Geburtsregister bis 1898.

Wenn man bedenkt, welche Zusatzinformationen die Sterbeeinträge haben
können...

Nachlesen kann man einige Dokumente zu dieser Veranstaltung hier:

http://archiv.twoday.net/stories/5366714/

Ich sag ja, es wird besser...

Viele Grüße
Dirk