Danksagung

Liebe Forscherfreunde,
zum ausgehenden Jahr ein kleiner R�ckblick �ber die diesj�hrigen
Errungenschaften in meiner Familiengeschichtsforschung. Die
einzelnen Forschungsergebnisse sind wie ein Puzzle, welches man
in m�hsamer Arbeit zusammensetzen muss. Ein grosses Dankesch�n
an alle, die mir dabei geholfen haben, auch wenn ihr Beitrag
eventuell noch so gering erscheinen sollte. Diese Hilfen bereiten mir
jedesmal eine riesengrosse Freude, denn alleine h�tte ich es niemals
schaffen k�nnen.

1.) Das Schloss Tannhausen meines Urgrossonkels in Schlesien
wird von den neuen polnischen Besitzern restauriert. Zum Jahresende
findet sogar ein Silvesterball statt.

http://www.boehm-chronik.com/tannhausen.htm

2.) Die Lage der Bauerngutes meiner Vorfahren in Hermsdorf
konnten wir ermitteln.
http://www.boehm-chronik.com/hermsdorf.htm

3.) Die Fr�hgeschichte unserer Vorfahren Beheim/Behem wurde
durch die Heimatforschung Schwarzwaldau anhand von Landb�chern
und der Heraldik genauer erforscht.
http://www.boehm-chronik.com/geschichteschwarzwaldau.htm

4.) Zur Vorgeschichte der Beheim im Gebiet von Jaromer in
B�hmen erhielt ich weitere wichtige Anhaltspunkte.
http://www.boehm-chronik.com/rodov.htm

M�ge das neue Jahr 2006 weitere Erfolge bringen.

Besten Dank und herzliche Gr�sse aus Upstate New York,
Guenter Boehm (*1939 Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien)

"
Liebe Listenmitglieder,
welche Voraussetzungen musste eine Frau die Hebamme werden wollte um das Jahr 1900 herum mitbringen.
Wie alt musste Sie sein ,und welche Schulausbildung war dazu nötig?
War es eine praktische Ausbildung oder gab es besondere Bildungseinrichtungen dafür?
Mit freundlichem Gruß
Waltraud (Turski)

"
Liebe Listenmitglieder,
in der Geburtsurkunde meiner Großmutter, * 1905 in Gohle, Kreis Groß-Wartenberg steht unter Wohnort der Eltern ,Kraschen.
Ich nehme an, das ist auch im Kreis Groß-Wartenberg.
Als Beruf des Vaters ist Bergmann angegeben.
Wo könnte der Vater gearbeitet haben,wo wurde im Kreis Groß-Wartenberg Bergbau betrieben?
Vielen Dank im voraus .
Mit freundlichem Gruß
Waltraud(Turski)

Sehr geehrte Frau Turski,

steht unter Wohnort der Eltern ''Kraschen''.

Kraschen:
Df (Ld-Gem.) in Deutschland, Kgrch Preussen, Prov. Schlesien, Reg.-Bz.
Breslau, Kr. Grosswartenberg, AGer Neumittelwalde, ev. Kspl Neumittelwalde,
kath. Kspl Neumittelwalde, Standesamt Ossen, Amts-Bz. Ossen, 181,6 ha,
(1895) 3 Wohnpl., 33 Geb�ude, 247 Ew. (202 Ev., 36 Kath., 9 Jud.), Telegr.
Postb. Neumittelwalde. M�hle, Schule.
Quellennachweis:
Gem.-Lexikon Preussen, Bd. VI (Prov. Schlesien), Volksz�hl. 2. Dez. 1895,
Verlag der K�nigl. Statist. Bureaus, Berlin (1898), Seite 10
Ritters Geograph.-Statist. Lexikon, Bd. A-K, 8. Aufl. (1895), Ed. J.
Penzler, Otto Wiegand, Leipzig, Seite 1038

Kraschen:
RttrG (Guts-Bz.) in Deutschland, Kgrch Preussen, Prov. Schlesien, Reg.-Bz.
Breslau, Kr. Grosswartenberg, AGer Neumittelwalde, ev. Kspl Neumittelwalde,
kath. Kspl Neumittelwalde, Standesamt Ossen, Amts-Bz. Ossen, 569,7 ha,
(1895) 2 Wohnpl., 7 Geb�ude, 99 Ew. (50 Ev., 46 Kath., 3 Jud.). Brennerei.
Quellennachweis:
Gem.-Lexikon Preussen, Bd. VI (Prov. Schlesien), Volksz�hl. 2. Dez. 1895,
Verlag der K�nigl. Statist. Bureaus, Berlin (1898), Seite 16
Ritters Geograph.-Statist. Lexikon, Bd. A-K, 8. Aufl. (1895), Ed. J.
Penzler, Otto Wiegand, Leipzig, Seite 1038

Kraschen-Niefken:
Df (Ld-Gem.) in Deutschland, Kgrch Preussen, Prov. Schlesien, Reg.-Bz.
Breslau, Kr. Grosswartenberg, AGer Neumittelwalde, ev. Kspl Neumittelwalde,
kath. Kspl Neumittelwalde, Standesamt Ld-Bz. Neumittelwalde, Amts-Bz.
Neumittelwalde, 221,6 ha, (1895) 2 Wohnpl., 33 Geb�ude, 259 Ew. (alle Ev.),
Postb. Neumittelwalde.
Quellennachweis:
Gem.-Lexikon Preussen, Bd. VI (Prov. Schlesien), Volksz�hl. 2. Dez. 1895,
Verlag der K�nigl. Statist. Bureaus, Berlin (1898), Seite 10
Ritters Geograph.-Statist. Lexikon, Bd. A-K, 8. Aufl. (1895), Ed. J.
Penzler, Otto Wiegand, Leipzig, Seite 1038

Als Beruf des Vaters ist Bergmann angegeben.
Wo k�nnte der Vater gearbeitet haben,wo wurde im Kreis Gro�-Wartenberg
Bergbau betrieben?

Wenn es im Kr. Grosswartenberg Bergbau gab, dann wohl minimal. Weder Ritter
noch Neumann geben Hinweise darauf.
Vielleicht finden Sie in weiterf�hrender Literatur mehr.

Mit freundlichen Gr�ssen
H.V.J.Kolbe

Sehr geehrte Frau Turski,

welche Voraussetzungen musste eine Frau die Hebamme werden wollte um das Jahr 1900 herum mitbringen.
Wie alt musste Sie sein ,und welche Schulausbildung war dazu n�tig?
War es eine praktische Ausbildung oder gab es besondere Bildungseinrichtungen daf�r?

Weder der Meyer (s.u.) noch der Brockhaus sagen etwas �ber Alter u. Schulbildung der Probandinnen, doch waren die Hebammenschulen nicht unter "h�here Bildung" verzeichnet. Vielleicht hilft die 'Histor. Litteratur' (s.u.; vielleicht in der Staatsbibliothek Berlin ?) weiter.
In Preussen sind mir um 1900 in folgenden St�dten Hebammenschulen bekannt: Berlin, Breslau, Celle, Erfurt, Gumbinnen, L�bben, Marburg, Osnabr�ck, Paderborn, Stettin, Wittenberg, d.h. meist in gr�sseren St�dten, was vermutlich die Bedeutung dieser Ausbildung unterstreicht.

Sollte die Liste interessiert sein, k�nnte ich Ihnen mitteilen, wie mein Grossvater bereits vor 1900 mit 100 % (!) iger Sicherheit das Geschlecht des zu erwartenden Kindes voraussagen konnte (auch ein Familiengeheimnis ... aber wir sind ja unter uns...)

Mit freundlichen Gr�ssen
H.V.J.Kolbe

Hebamme (Obstetrix [latein.], Sage-femme [franz.], Wehmutter):
Eine f. die Hilfeleistungen bei Entbindungen gepr�fte weibl. Medizinalperson, welche die Befugnis hat, normale Geburten selbst�ndig zu besorgen. Im Deut. Reich bed�rfen die Hebammen nach Paragr. 30 der Gewerbe-Ordn. vom 21. Juni 1869 eines Pr�fungszeugnisses der nach den Ld-Gesetzen zust�ndigen Beh�rde. Sie erhalten dies Zeugnis, nachdem sie in vom Staat eingerichteten Entbindungsh�usern (Geb�rh�usern, Hebammenschulen) 6-9 Monate theoret. u. prakt. unterrichtet u. dann gepr�ft u. vereidigt worden sind. In Preussen wurde die Stellung der Hebammen auf Grund der durch die Gewerbe-Ordn. geschaffenen Verh�ltnisse geregelt durch die Verf�gungen vom 2. Juni u. 26. Okt. 1870, vom 6. Aug. 1883 u. durch die im Hebammenlehrbuch (von 1878) abgedruckte Instruktion f. die Hebammen im Kgrch. Preussen. Alle Hebammen, die frei praktizierenden u. die von einem Gem.-Verbande ausgebildeten u. angestellten Bz.-Hebammen, stehen in Preussen unter der direkten Aufsicht der Kr.-Physiker (St.-Physiker, Ob.-Amt-Physiker). Sie haben ein Tagebuch �ber s�mtl. von ihnen abgewartete Geburtsf�lle zu f�hren u. jeden t�dlich ausgehenden Wochenbettsfall unter Angabe aller auf Kindbettfieber deutenden Momente dem Physikus zu melden. Durch Verf�gung vom 22. Nov. 1888 sind die Verhaltungsmassregeln zur Verhinderung des Kindbettfiebers spezifiziert u. gesch�rft, u. namentl. ist der Physikus berechtigt, einer Hebamme die zeitl. Enthaltung von der Praxis aufzuerlegen, falls in derselb. Erkrankungen an Kindbettfieber vorgekommen sind. In 3-j�hr. Zwischenr�umen haben sich die Hebammen einer Nachpr�fung durch den Physikus zu unterziehen, bei welcher Gelegenheit auch Antr�ge auf Pr�mien u. Unterst�tzung an den Kreistag gestellt werden k�nnen. Die Hebammen-Ordn. geben namentl. auch dar�ber genaue Anweisung, was die Hebamme selbst�ndig ausf�hren darf, u. in welchen F�llen sie gesetzl. verpflichtet ist, die Leitung der Geburt einem Arzt zu �bertragen. Nach dem Strafgesetzbuch kommen bei der Th�tigkeit der Hebammen bes. in Betracht: Paragr. 222 (fahrl�ssige T�tung), Paragr. 230 - 233 (fahrl�ssige K�rperverletzung), Paragr. 169 (Unterschiebung), Paragr. 219 - 220 (Abtreibung der Leibesfrucht), Paragr. 300 (Amtsverschwiegenheit), Paragr. 367 (Beiseiteschaffung von Leichen u. Leichenteilen). Paragr. 17 des Reichsgesetzes �ber die Beurkundung des Personenstandes verpflichtet die Hebamme zur Anzeige der Geburt eines ehelichen Kindes gleich hinter dem Vater, eines unehelichen dagegen an erster Stelle. Verurteilungen aus den meisten der genannten Paragr. (bes. Paragr. 219 u. 220), aber auch wegen Diebstahl, Verleumdung etc., Syphilis, Prunksucht f�hren auf Grund der Paragr. 53 u. 54 der Gewerbe-Ordn. vom 21. Juni 1883 zur Zur�cknahme des Pr�fungszeugnisses, wodurch die betreffende Person den Hebammencharakter verliert. Eine Person, welche gewerbsm�ssig die Gesch�fte einer Hebamme verrichtet, ohne das Pr�fungszeugnis zu besitzen, ist strafbar.

Histor. Litteratur:
Die Zahl der Lehrb�cher f. Hebammen (Hebammenb�cher) ist sehr gr.; von den �ltern sind die von A. E. von Siebold, J�rg, N�gele etc. die vorz�glichsten. Neuere sind die von J. H. Schmidt, B. Schulze (10. Aufl., Leipzig 1891), Martin (4. Aufl., Stuttgart 1880), Fehling (2. Aufl., T�bingen 1889), Cred� u. Leopold (5. Aufl., Leipzig 1892), das im amtl. Auftrag herausgegebene �Preuss. Hebammenbuch� (Berlin 1892) u.a. �ber die rechtl. Stellung der Hebammen zun�chst in Preussen vgl. Lion �Sanit�tspolizei� (Iserlohn, 1862-75, 3 B�nde); Wachs �Die Organisation des preuss. Hebammenunterrichts� (Leipzig 1874); ferner �Allgem. deut. Hebammenzeitung� (hrsg. von Winter, Berlin 1886 ff.).

Quellennachweis:
Meyers Konvers.-Lexikon, Bd. 8, 5. Aufl. (1895), Ed. Bibliograph. Inst., Leipzig u. Wien, Seite 492

Hallo Herr Kolbe,
   
  na dieses Familiengeheimnis w�rde mich (und vermutlich auch die meistens anderen Listenmitglieder)
  doch sehr interessieren!
   
  Viele Gr��e
  Marina Weiss
   
"Dr. H.V.J. Kolbe" <kolbe@hicleones.com> schrieb:
  Sehr geehrte Frau Turski,

welche Voraussetzungen musste eine Frau die Hebamme werden wollte um das
Jahr 1900 herum mitbringen.
Wie alt musste Sie sein ,und welche Schulausbildung war dazu n�tig?
War es eine praktische Ausbildung oder gab es besondere
Bildungseinrichtungen daf�r?

Weder der Meyer (s.u.) noch der Brockhaus sagen etwas �ber Alter u.
Schulbildung der Probandinnen, doch waren die Hebammenschulen nicht unter
"h�here Bildung" verzeichnet. Vielleicht hilft die 'Histor. Litteratur'
(s.u.; vielleicht in der Staatsbibliothek Berlin ?) weiter.
In Preussen sind mir um 1900 in folgenden St�dten Hebammenschulen bekannt:
Berlin, Breslau, Celle, Erfurt, Gumbinnen, L�bben, Marburg, Osnabr�ck,
Paderborn, Stettin, Wittenberg, d.h. meist in gr�sseren St�dten, was
vermutlich die Bedeutung dieser Ausbildung unterstreicht.

Sollte die Liste interessiert sein, k�nnte ich Ihnen mitteilen, wie mein
Grossvater bereits vor 1900 mit 100 % (!) iger Sicherheit das Geschlecht des
zu erwartenden Kindes voraussagen konnte (auch ein Familiengeheimnis ...
aber wir sind ja unter uns...)

Mit freundlichen Gr�ssen
H.V.J.Kolbe

Hebamme (Obstetrix [latein.], Sage-femme [franz.], Wehmutter):
Eine f. die Hilfeleistungen bei Entbindungen gepr�fte weibl.
Medizinalperson, welche die Befugnis hat, normale Geburten selbst�ndig zu
besorgen. Im Deut. Reich bed�rfen die Hebammen nach Paragr. 30 der
Gewerbe-Ordn. vom 21. Juni 1869 eines Pr�fungszeugnisses der nach den
Ld-Gesetzen zust�ndigen Beh�rde. Sie erhalten dies Zeugnis, nachdem sie in
vom Staat eingerichteten Entbindungsh�usern (Geb�rh�usern, Hebammenschulen)
6-9 Monate theoret. u. prakt. unterrichtet u. dann gepr�ft u. vereidigt
worden sind. In Preussen wurde die Stellung der Hebammen auf Grund der durch
die Gewerbe-Ordn. geschaffenen Verh�ltnisse geregelt durch die Verf�gungen
vom 2. Juni u. 26. Okt. 1870, vom 6. Aug. 1883 u. durch die im
Hebammenlehrbuch (von 1878) abgedruckte Instruktion f. die Hebammen im
Kgrch. Preussen. Alle Hebammen, die frei praktizierenden u. die von einem
Gem.-Verbande ausgebildeten u. angestellten Bz.-Hebammen, stehen in Preussen
unter der direkten Aufsicht der Kr.-Physiker (St.-Physiker,
Ob.-Amt-Physiker). Sie haben ein Tagebuch �ber s�mtl. von ihnen abgewartete
Geburtsf�lle zu f�hren u. jeden t�dlich ausgehenden Wochenbettsfall unter
Angabe aller auf Kindbettfieber deutenden Momente dem Physikus zu melden.
Durch Verf�gung vom 22. Nov. 1888 sind die Verhaltungsmassregeln zur
Verhinderung des Kindbettfiebers spezifiziert u. gesch�rft, u. namentl. ist
der Physikus berechtigt, einer Hebamme die zeitl. Enthaltung von der Praxis
aufzuerlegen, falls in derselb. Erkrankungen an Kindbettfieber vorgekommen
sind. In 3-j�hr. Zwischenr�umen haben sich die Hebammen einer Nachpr�fung
durch den Physikus zu unterziehen, bei welcher Gelegenheit auch Antr�ge auf
Pr�mien u. Unterst�tzung an den Kreistag gestellt werden k�nnen. Die
Hebammen-Ordn. geben namentl. auch dar�ber genaue Anweisung, was die Hebamme
selbst�ndig ausf�hren darf, u. in welchen F�llen sie gesetzl. verpflichtet
ist, die Leitung der Geburt einem Arzt zu �bertragen. Nach dem
Strafgesetzbuch kommen bei der Th�tigkeit der Hebammen bes. in Betracht:
Paragr. 222 (fahrl�ssige T�tung), Paragr. 230 - 233 (fahrl�ssige
K�rperverletzung), Paragr. 169 (Unterschiebung), Paragr. 219 - 220
(Abtreibung der Leibesfrucht), Paragr. 300 (Amtsverschwiegenheit), Paragr.
367 (Beiseiteschaffung von Leichen u. Leichenteilen). Paragr. 17 des
Reichsgesetzes �ber die Beurkundung des Personenstandes verpflichtet die
Hebamme zur Anzeige der Geburt eines ehelichen Kindes gleich hinter dem
Vater, eines unehelichen dagegen an erster Stelle. Verurteilungen aus den
meisten der genannten Paragr. (bes. Paragr. 219 u. 220), aber auch wegen
Diebstahl, Verleumdung etc., Syphilis, Prunksucht f�hren auf Grund der
Paragr. 53 u. 54 der Gewerbe-Ordn. vom 21. Juni 1883 zur Zur�cknahme des
Pr�fungszeugnisses, wodurch die betreffende Person den Hebammencharakter
verliert. Eine Person, welche gewerbsm�ssig die Gesch�fte einer Hebamme
verrichtet, ohne das Pr�fungszeugnis zu besitzen, ist strafbar.

Histor. Litteratur:
Die Zahl der Lehrb�cher f. Hebammen (Hebammenb�cher) ist sehr gr.; von den
�ltern sind die von A. E. von Siebold, J�rg, N�gele etc. die vorz�glichsten.
Neuere sind die von J. H. Schmidt, B. Schulze (10. Aufl., Leipzig 1891),
Martin (4. Aufl., Stuttgart 1880), Fehling (2. Aufl., T�bingen 1889), Cred�
u. Leopold (5. Aufl., Leipzig 1892), das im amtl. Auftrag
herausgegebene �Preuss. Hebammenbuch� (Berlin 1892) u.a. �ber die rechtl.
Stellung der Hebammen zun�chst in Preussen vgl. Lion �Sanit�tspolizei�
(Iserlohn, 1862-75, 3 B�nde); Wachs �Die Organisation des preuss.
Hebammenunterrichts� (Leipzig 1874); ferner �Allgem. deut.
Hebammenzeitung� (hrsg. von Winter, Berlin 1886 ff.).

Quellennachweis:
Meyers Konvers.-Lexikon, Bd. 8, 5. Aufl. (1895), Ed. Bibliograph. Inst.,
Leipzig u. Wien, Seite 492

Hallo Herr Dr Kolbe,

Sollte die Liste interessiert sein, k�nnte ich Ihnen mitteilen, wie mein
Grossvater bereits vor 1900 mit 100 % (!) iger Sicherheit das Geschlecht

des

zu erwartenden Kindes voraussagen konnte (auch ein Familiengeheimnis ...
aber wir sind ja unter uns...)

ich betreibe nicht nur Ahnenforschung in (Nieder- und Ober-) Schlesien,
sondern esse leidenschaftlich gern Streuselkuchen :slight_smile: und bin an
biologischen Themen - insbesondere solchen, die uns Menschen betreffen -
sehr interessiert. Insofern w�rde ich als Gro�vater in spe gerne Ihr
"Familiengeheimnis" kennen.

Und ich vermute: die Liste verkraftet's auch !

Mit freundlichen Gr��en
Rolf (Riedel)

Na gut, Frau Weiss ...

Grossvater Kolbe leitete das Lazarett in Neurode (da gibt es interessante Fotos zur maschinellen Organisation der K�che und der Lazarettw�scherei).
Nebenbei hatte er eine gyn�kologische Praxis.

Kam eine werdende Mutter zu ihm und er merkte, dass sie sich ein (z.B.) M�dchen w�nschte, so best�tigte er ihr (m�ndlich !) nach der Untersuchung, dass seiner Ansicht nach das Kind ein M�dchen sein w�rde (psychologischer Trick, damit die Mutter w�hrend der Schwangerschaft zufrieden ist [was ja das Baby auch mitbekommt] ) ... und damals kamen ja die M�nner nicht zur Untersuchung mit ... also keine Zeugen (im rechtlichen Sinne) !
Wurde es wirklich ein M�dchen, strahlte die junge Mutter und der "Kulbe-Dokta" hatte richtig vorausgesagt !

Wurde es aber ein Junge ( Nee, a suwos !) und die Mutter beschwerte sich ob der falschen Voraussage (was selten vorkam, denn ist das Baby erst mal da, so freuen sich alle!), so zog Grossvater sein kleines ledernes Notizbuch heraus und zeigte es ihr: da stand in s�uberlicher Schrift neben dem errechneten Geburtstermin : Junge ! ... und der "Kulbe-Dokta" hatte wieder richtig vorausgesagt !

Merke: Wenn es heute mit 50 %iger Wahrscheinlichkeit schneit, so heisst das, dass es schneit ... oder auch nicht ..

Grossvater war auch in der Lokalpolitik t�tig ...

Mit freundlichen Gr�ssen
H.V.J.Kolbe

Ad memorandum

Vergessen wir bitte nicht, auch die tüchigen schlesischen Frauen mit Namen zu nennen:
in Rohnstock wurde 1636 JUSTINA SIEGMUND geboren, die es als Hebamme mit vielen Veröffentlichungen bis an den Hof des Großen Kurfürsten brachte und dort 1705 starb. Sie hat als erste wohl eine Ordnung in den Beruf in Preußen gebracht.
Gruß
Jürgen (Tschierschky)

"Dr. H.V.J. Kolbe" <kolbe@hicleones.com> schrieb:

Liebe Listies,
sehr geehrte Damen und Herren,

nach 2-3 Jahren Suche �ber die Herkunft meiner Vorfahren MORWAWETZ habe ich
nun endlich Daten meines Urgro�onkels Hermann MORAWETZ herausgefunden.

Er ist am 09.02.1915 in Rudelsdorf (heute Droltowice) Ortsteil Radine (heute
Radzya), Kreis Gro� Wartenberg geboren worden. Ich hatte vor einiger Zeit
mal direkt nach einer Geburtsurkunde adressiert an das Standesamt Droltowice
gefragt, aber nie eine Antwort erhalten. Andere Unterlagen aus Baldowitz
habe ich zum Beispiel aus Perzow geschickt bekommen. Ist Perzow auch f�r
Rudelsdorf zust�ndig, oder an welches Standesamt mu� ich mich hier wenden?

Hermann MORAWETZ ist am 03.10.1942 gefallen. Der Sterbefall wurde am
30.01.1944 beim Standesamt Saulwitz, Kreis Ohlau unter der Nummer 1
beurkundet worden. Sein Vater Johann MORAWETZ stammt aus Grebelwitz und mu�
dort ebenfalls um 1940 - 1945 verstorben sein. Wohin schreibe ich am besten,
um die Sterbeurkunden zu erhalten?

Vielen Dank f�r Eure/Ihre Hilfe

Liebe Gr��e aus der L�neburger Heide.

Melanie (Kriks)

Hallo Liste,
hallo Melanie,

kannst Du ungef�hr eingrenzen, wann der / die von Dir gesuchten MORWAWETZ
in Grebelwitz geboren oder verstorben sind, bzw. geheiratet haben?
Sollte die Familie kath. Religion gewesen sein, k�nnte ich ggf. weitere Anhaltspunkte
ausfindig machen.

Du solltest denn gesuchten Name unter www.Kartenmeister.com eingetragen. Vielleicht
ergeben sich hierdurch sp�ter noch weitere Kontakte!

Ich suche in Grebelwitz nach dem Familiennamen EIFLER.

Mit freundlichen Gr��en
Dennis (Gebel)