Liebe Forscherfreunde,
unter einen Heiratseintrag (Freystadt 1814)f�gte der Pfarrer hinzu:
Sie haben sich contra sextem vergangen. Kann mir jemand sagen, was dieser Vermerk bedeutet ?
Gru�
Klaus Stenzel
Klaus Stenzel wrote:
Liebe Forscherfreunde,
unter einen Heiratseintrag (Freystadt 1814)f�gte der Pfarrer hinzu:
Sie haben sich contra sextem vergangen. Kann mir jemand sagen, was dieser Vermerk bedeutet ?
Gru�
Klaus Stenzel_______________________________________________
Da muss ich (als alter Agnostiker) erkl�ren, was das sechste Gebot ist ? ! ?? ...
... gegen das diese Dame vermutlich so verstossen hat, dass der Herr Pfarrer es f�r die Nachwelt erhalten wollte ...
Besten Gruss
Hanno (V.J.Kolbe)
Hallo Hanno (V. J. Kolbe):
unter einen Heiratseintrag (Freystadt 1814)f�gte der Pfarrer hinzu:
Sie haben sich contra sextem vergangen. Kann mir jemand sagen, was dieser Vermerk bedeutet ?
Da muss ich (als alter Agnostiker) erkl�ren, was das sechste Gebot ist ? ! ?? ...
Sechstes Gebot: Du sollst nicht ehebrechen.
Besten Gruss
Claus (Christoph)