Zuf�llig bin ich in der Liste auf das Problem "Confitentenregister" gesto�en.
Manche Erkl�rungen sind auf dem richtigen Weg, andere sind schlicht und ergreifend falsch.
"confiteor" (lateinisch): "ich bekenne".
Mit "confiteor" wird das �ffentliche S�ndenbekenntnis des Pfarrers sowohl im katholischen Gottesdienste (Messe)
als auch im evangelischen (- lutherischen) Gottesdienst bezeichnet.
Fr�her - bis in die 1960-iger Jahre - war es �blich, die Abendmahlsfeier im evangelischen (- lutherischen) Gottesdienst mit einer �ffentlich Beichte zu verbinden, zu der auch ein �ffentliches S�ndenbekenntnis z�hlte.
Man meldete sich vor dem Abendmahlsgottesdienst beim Pfarrer zur Teilnahme am Abendmahl - verbunden mit einer �ffentlichen Beichte - in der Sakristei an; dieser trug die Namen der abendmahlfeiernden Gottesdienstteilnehmer in ein Register ein, das den Namen "Confitentenregister" oder "Kommunikantenregister" (Kommunion = Feier des Abendmahles) ein.
Da, wie schon erw�hnt, die Abendmahlsfeier mit einem �ffentlichen S�ndenbekenntnis im Rahmen einer �ffentlichen, aber allgemein gehaltenen Beichte verbunden war, nannte man das Abendmahlsregister in einigen Gegenden auch "Confitentenregister".
Viele Gr��e!
Pastor i. R. Johannes Rieper
Cloppenburg, d. 26. Juli 2006