[compgend-L] Neue Bedeutung für Kirchenbücher

Weiterleitung aus der Compgend-Liste.

Mit freundlichen Gr��en
Hartmut Passauer

Liebe Listenmitglieder,

nachfolgend wird ein f�r Genealogen interessantes Thema in der heutigen SZ
behandelt. Da ab 1. Januar 2009 die Kirchliche Hochzeit - ohne Standesamt -
wieder m�glich sein wird, gewinnen die Kirchenb�cher wieder an Bedeutung.

Mit freundlichen Gr��en

Wellem Bougie

www.de-bougie.de

Der Segen Gottes und die Segnungen des Rechts

Was es bedeutet, wenn die kirchliche Hochzeit k�nftig auch ohne staatliche
Trauung stattfinden darf.
Ein Kommentar von Heribert Prantl

War es ein Zufall? Ein Versehen? Die Beratungen, die gar keine Beratungen
waren, haben zu sp�ter Stunde stattgefunden. Heimlich, still und leise ist
ein historischer Konflikt zwischen Kirche und Staat beendet worden. Das
Verbot, eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Trauung abzuhalten,
ist gefallen. Die drei Lesungen zur gro�en Reform des Personenstandsgesetzes
fanden zur Geisterstunde statt, die Reden wurden nur zu Protokoll gegeben.
Aber auch dort findet sich kein Hinweis darauf, ob irgendjemand �berhaupt
registriert hat, dass der alte Paragraph verschwindet.

Das Ganze geschah bereits 2007 - aber bisher ist es niemandem aufgefallen.
Jetzt r�ckt der Zeitpunkt des Inkrafttretens n�her. Also wundert sich in der
neuesten Ausgabe der Zeitschrift f�r das gesamte Familienrecht deren
Mit-Herausgeber Dieter Schwab �ber die "verwunderliche Diskretion". Noch in
den Stellungnahmen des Bundesrats hatte sich der Vorschlag gefunden, den
einschl�gigen alten Paragraphen ins neue Recht zu �bernehmen.

Nicht dass Schwab das neue Recht bedauert - er ist nur verbl�fft dar�ber,
dass ein Streitpunkt, der auch die Rechtswissenschaft lange besch�ftigt hat,
sang- und klanglos verschwindet: Die v�llige Unabh�ngigkeit der kirchlichen
Trauung von der staatlichen ist der endg�ltige Abschluss des Kirchenkampfes
der Bismarck-Zeit.

Freie Selbstbestimmung

Damals wurde die Zivilehe eingef�hrt und die kirchliche Ehe in den
Hintergrund gedr�ngt. Es sollte auf diese Weise klar gemacht werden: Nicht
mehr die Kirche, sondern nur das Standesamt kann eine rechtsg�ltige
Verbindung zusammenbringen. Die Kirchen, deren Zeremonien damals die
Ehewirkungen des staatlichen Rechts verloren, beklagten die "Entweihung" der
Ehe.

Das tut heute niemand mehr. Und der Gesetzgeber von heute hat sich deshalb
wohl (wenn �berhaupt) gedacht, dass die staatliche Ehe so etabliert und ihre
Bedeutung jedem so klar ist, dass nun die alte Anweisung fallen kann, wonach
jeder, der kirchlich heiratet, vorher staatlich geheiratet haben muss.

Die Leute sollen in freier Selbstbestimmung w�hlen k�nnen, was sie wollen:
Erstens eine kirchliche Ehe mit dem Segen Gottes, aber ohne Wirkungen im
Zivil- und im Steuerrecht; oder zweitens eine staatliche Ehe mit allen
Segnungen des Rechts, das vor allem dem schw�cheren Partner hilft; oder
drittens beides, kirchliche und staatliche Trauung, also Gott und Staat.

Es besteht die Gefahr, dass ein dominanter Partner den anderen mit einer
rein kirchlichen Ehe �ber den Tisch zieht. In �sterreich, wo die
Nur-Kirchen-Ehe schon l�nger m�glich ist, hat die Kirche deshalb angeordnet,
dass rein kirchliche Ehen nur mit Erlaubnis des Bischofs geschlossen werden
d�rfen. Der wird dann die Eheleute �ber die rechtlichen Segnungen belehren
m�ssen, die ihnen bei einer Nur-Kirchen-Ehe entgehen. Sonst kann es
passieren, dass die Kirche im Fall des Falles f�r Unterhalt und
Verm�gensausgleich haften muss.

(SZ vom 03.07.2008/grc)