Codicill

Hallo liebe Mitforscher,

folgendes fand ich in einem Testament von 1875:

Wie ich hiermit meinen letzten Willen beschließe, so will ich, im Fall er
als förmliches Testament nicht bestehen könnte, dass derselbe als ein
Codicill (?), Schenkung auf den Todesfall, oder wie es sonst den Rechten
nach geschehen könnte, gelten und aufrecht erhalten werden soll.

Weiß jemand was das sein könnte?

Weiterhin

Kapitalienschein (?), danach folgt eine Aufzählung von Dingen, darunter auch
Copierleim (?) . was könnte man sich darunter vorstellen?

Allen ein schönes Wochenende!

Mit Grüßen aus Wunstorf
Gaby Fricke

meine Lexica sagen: kleiner Kodex, also kleines Gesetzbuch; auch Zusatz zum
Testament; und auch Handschreiben. Letzteres scheint richtig, da der
Erblasser nicht ein foermliches Testament, sondern nur ein Handschreiben
anstatt eines Anwaltsschreibens hinterlaesst.
Helga