Civis et incola

Hallo Pfalz-Liste!
Es bleibt weiter spannend.
Es könnte ja auch um beschränkte Bürgerrechte wie die der BEISASSEN gehen?
Scheinbar war es aber in jedem Fürstentum usw. ein bißchen anders.

Gab es in Edesheim wirklich eine BÜRGER* R E C H T S* LISTE? Wurde dort der
Bürgereid abgeleistet?
In Städten wie z.B. Frankfurt ist das ja klar? Aber in kleineren Orten???

*Bei BEISASSEN steht in Wikipedia auch "Inwohner".*
*Beisasse = Bürger einer Stadt mit eingeschränktem Bürgerrecht*

Beispiel Bologaro:

Seit 1737 bewarb sich Bolongaro um das Frankfurter Bürgerrecht, das ihm
jedoch der Rat der streng lutherischen Stadt wegen seiner
römisch-katholischen Religion verweigerte. Selbst nach einer persönlichen
Intervention durch Kaiser Franz I. wurde er 1756 nur als Beisasse
zugelassen und mit einer hohen Sondersteuer *zum Schutz seiner persönlichen
Sicherheit* belegt. Nach weiteren Auseinandersetzungen mit dem Rat
entschloss sich Bolongaro, nach Höchst, auf kurmainzisches – und damit
römisch-katholisches – Territorium, umzusiedeln. Kurfürst Emmerich Josef
verlieh ihm 1771 das Höchster Bürgerrecht und gestattete ihm den Bau einer
großzügigen Niederlassung, des Bolongaropalast. 1783 erst erlangten die
Nachkommen das Frankfurter Bürgerrecht.

*Sonderstellungen*

Gäste der Stadt, Juden, Frauen, Klerus und Adel
<https://de.wikipedia.org/wiki/Klerus&gt; konnten in der Regel nicht ins
Bürgerbuch aufgenommen werden, weil sie nicht das volle Bürgerrecht in
Anspruch nehmen durften. Klerus und Adel gehörten einem eigenen Stand an
und sollten auch nicht am stadtbürgerlichen Eigentum Anteil haben.

Juden als königlicheKammerknechte standen unter dem Schutz des Judenregals
<https://de.wikipedia.org/wiki/Judenregal&gt;\. Sie hatten einen eigenen Eid zu
schwören und kamen in der Regel nicht in den Genuss des Bürgerrechts.

Frauen partizipierten vom Bürgerrecht des Ehegatten, konnten jedoch nur
selten für sich allein des Bürgerrecht und den Eintrag ins Bürgerbuch
erreichen.

Kinder von Bürgern bekamen das Bürgerrecht durch Geburt.

Echt kompliziert!

Grüße

Eva (Gernand)

<Frankfurter Bürgerbuch – Wikipedia;

Liebe Eva, die Größe einer Stadt spielte beim Bürgerrecht keine Rolle. Es
kam nur darauf an, ob sie das Stadtrecht besaß.
Liebe Grüße, Thomas (Horsmann)

Thomas Horsmann
Ich forsche im Westerwald und im Taunus, in der Pfalz, in der Eifel und im
Rheinland, in den Niederlanden und in Belgien.
www.horsmann.org
www.kaspar-kögler.de <http://www.kaspar-kögler.de>

Hallo, Herr Horsmann,

Ihrem Einwand wage ich zu widersprechen. Meine Heimatstadt St. Wendel
hatte Bürger und Hintersassen, Marktrechte, was auch immer, schon seit
dem 14ten Jahrhundert.
Aber ein spezielles Stadtrecht hat sie nie erhalten - die sog.
"Stadtrechtsverleihung von 1332" war keine solche, sondern ein Privileg
des Kaisers an unseren Kurfürsten, ggf. gewisse Rechte, wie sie im
Frankfurter Stadtrecht enthalten sind, an 29 Orte, inkl. St. Wendel, zu
vergeben, wenn ihm das in den Kram paßte. Was er nie in Anspruch nahm.

Trotzdem wird die Stadt seit ca. 1400 Stadt genannt und so behandelt.
Wir haben überliefert im 16ten und 17ten Jahrhundert
Bürgeraufnahmelisten, sogar den zugehörigen Eid.

Aber ein Stadtrecht haben wir erst 1859 erhalten.

Mit freundlichem Gruß

Roland Geiger, St. Wendel

Lieber Herr Geiger,
dem wage ich auch nicht zu widersprechen, es gibt einfach zu viele
Ausnahmen.
Man muss eben immer den Einzelfall prüfen. Das Marktrecht war übrigens
eines der ältesten Privilegien, die als Stadtrecht zusammengefasst wurden.
Ein einheitliches Stadtrecht gab es im Mittelalter aber nicht.
Beste Grüße, Thomas (Horsmann)

Thomas Horsmann
Ich forsche im Westerwald und im Taunus, in der Pfalz, in der Eifel und im
Rheinland, in den Niederlanden und in Belgien.
www.horsmann.org
www.kaspar-kögler.de <http://www.kaspar-kögler.de>